Rechtsgrundlage: Part-FCL, Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3.11.2011
Folgende Fristen gelten für die Privatpilotenausbildung oder die Ausbildung zur LAPL:
Mindestalter als Flugschüler für PPL/LAPL
FCL. 020: Mindestalter für Ausbildungsbeginn PPL; und LAPL: keines
FCL. 020: Mindestalter für den ersten Alleinflug: 16 Jahre
FCL. 200: Mindestalter für Lizenzerhalt PPL und LAPL: 17 Jahre
Theorieprüfung für die Privatpilotenlizenz FCL. 025
Voraussetzung für die Anmeldung zur Theorie: Empfehlung der zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) für die Prüfungsreife.
Gültigkeit der Empfehlung: 12 Monate
Gültigkeit der bestandenen theoretischen Prüfung: 24 Monate
Ein Fach gilt als bestanden, wenn 75 %der erreichbaren Punkte auch erreicht worden.
Die theoretische Prüfung darf viermal wiederholt werden.
Es müssen nur die Fächer wiederholt werden, die nicht bestanden wurden.
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats, in dem der Bewerber erstmals zur Prüfung eingetreten ist, bestanden werden.
Gelingt das nicht, muss er die gesamte Prüfung wiederholen. Vorher muss eine weitere Ausbildung in der ATO absolviert werden.
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