Klassenberechtigung beim LAPL – Achtung Falle – fliegen ohne Lizenz

StandardDie LAPL-Lizenz ist für viele Piloten noch Neuland. Insbesondere die Regelung, dass die Lizenz scheinbar unbegrenzt gültig ist.

Wenn der Pilot eine PPL hat und die LAPL mit eingetragen ist, ist der Eintrag SEP in der Pilotenlizenz missverständlich. Der gilt für den LAPL natürlich nicht. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Pilot z.B. wegen eines ausgelaufenen Medicals Klasse II auf der LAPL-Lizenz fliegen will.

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Mehrere Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren?

Eine Entscheidung aus dem Verkehrsordnungswirigkeitenrecht kann auch für Piloten ein ernstes Problem werden. Die Luftfahrtbehörden stellen nämlich ab 7-10 Punkten im Verkehrszentralregister unangenehme Fragen. Vor diesem Hintergrund ist folgende Entscheidung interessant:

Der Senat für Bußgeldsachen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hat am 06.01.2011 in einer Entscheidung noch einmal darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein hinterherfahrendes Polizeifahrzeug (im entschiedenen Fall erfolgte die Geschwindigkeitsmessung durch das Provida-2000-System) grundsätzlich ein standardisiertes Messverfahren ist. Im vorangegangenen Gerichtsverfahren hatte das Amtsgericht einfach darauf verwiesen, dass es sich um ein Standardsystem handele und nicht weiter begründet, woraus sich die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberhöhung ergebe. Dies war rechtsfehlerhaft, weil die Verteidigung in dem Verfahren konkrete Mängel in dem Messablauf behauptete, so dass das Gericht in der Urteilsbegründung die Details und die Relevanz in der Urteilsfindung hätte darlegen müssen.

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