Alles im Wandel – neues Luftrecht SERA – Flüge in der Kontrollzone stark beschränkt?

StandardDie neue SERA wirft viele Fragen bei betroffenen Piloten auf. ein entsetzter Pilot fragt jetzt nach, ob zukünftig die Flüge in den Luftraum „D“ – Kontrollzone im Wesentlichen gar nicht mehr möglich seien, weil ausweislich der neuen Luftraumstruktur in der Kontrollzone ein Wolkenabstand von 1.000 ft. einzuhalten sei. Wenn also die Hauptwolkenuntergrenze bei 1.200 ft. liegt, könnte man danach nicht mehr anfliegen. (mehr …)

Von Sina, vor

Schließung der Kontrollzone für VFR-Verkehr durch die DFS am Verkehrsflughafen Hamburg ist rechtswidrig

1. Sachverhalt

Die DFS schließt seit Sommer 2008 regelmäßig die Kontrollzone Hamburg für VFR-Verkehr. Es handelt sich hier um mindestens 14 Vorfälle innerhalb von 15 Monaten. Die DFS wurde nach dem ersten Vorfall vom 22.09.2008 mit der Fragestellung konfrontiert, da dem an diesem Tag betroffenen Luftfahrtunternehmen ein Schaden von € 1.000,00 durch die Schließung entstanden ist. Die DFS bestritt zunächst, dass die Kontrollzone überhaupt geschlossen wurde. Sie bestritt weiter, dass es regelmäßig zur Schließung der Kontrollzone komme. Die DFS berief sich später als Rechtsgrundlage für die Schließung der Kontrollzone auf § 10 Abs. 3 LuftVO. Die DFS argumentiert, dass sie Flüge nach Sichtflugregeln jederzeit untersagen kann. Sie erklärt konkret, dass Maßnahmen, die die Beschränkung des VFR-Verkehrs zur Folge haben, grundsätzlich auf diese Rechtsgrundlage gestützt werden und daher rechtmäßig seien. (mehr …)