Seit dem 18.3.2020 ist durch die Veröffentlichung der neuen AMC zu Part-FCL eine gravierende Änderung für die Nutzung von UL-Flugzeugen/Ultraleichtflugzeugen durch Piloten, die auch eine PPL/LAPL Lizenz besitzen, in Kraft getreten.

Die Stunden, die auf UL geflogen werden, sind danach voll auf die Stunden für die Klassenberechtigung SEP anrechenbar.

Der Überprüfungsflug bzw. eine Befähigungsüberprüfung muss zwar auf einem SEP-Flugzeug abgenommen werden, die Stunden Anforderungen können aber mit einem Ultraleichtflugzeug erfüllt werden.

Dadurch besteht für PPL-Inhaber eine sehr kostengünstige Möglichkeit für den Lizenzerhalt: sie können Ihre Flugstunden (auch) auf einem UL ableisten.

Die Ultraleichtflugzeuglizenz bzw. Lizenz für Luftsportgeräteführer ist für einen PPL-Inhaber sehr schnell zu erlangen: Eine vom Umfang her von den Vorkenntnissen und der Flugerfahrung Des Bewerbers abhängige Schulung auf dem UL und dann ein Prüfungsflug mit dem Ausbildungsleiter der UL-Schule.

Das Prüfungsprotokoll wird an den Verband gesandt und eine Woche später hat man eine weitere, lebenslang gültige Lizenz. Der Übungsflug zur Scheinverlängerung SEP gilt aber nicht für die Verlängerung der UL-Lizenz, hier muß ebenfalls ein Übungsflug auf einem UL absolviert werden.

Abenfalls wichtig: die notwendigen Starts und Landungen müssen auf einem SEP- Flugzeug nachgewiesen werden, hier gilt die Anrechnung (bislang) nicht. Wer also als PPLer hauptsächlich UL fliegt, sollte vor der Scheinverlängerung einmal zu einem Platz fliegen, bei dem er eine Landegebührenpauschale zahlt und ein paar Landungen machen.

Insgesamt für PPL-Inhaber eine tolle Möglichkeit, kostengünstig zu fliegen und trotzdem Stunden zu sammeln (aber Achtung: für bestimmte Berechtigungen und weiterführende Lizenzen gelten bezüglich der Anrerkennung besondere Regeln .

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Spezialist für Luftrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht und vereidigter und bestellter Sachverständiger für Flugbetrieb, Flugunfallanalyse und Betriebsunterbrechungsschäden bei Luftfahrzeugen, Hamburg