Das Luftfahrtbundesamt hat einem Piloten das Medical verweigert, weil dieser an Depressionen leiden würde.

Hintergrund: Der Pilot war Beamter und hatte an seiner Dienststelle unter Mobbing zu leiden. Er hat daraufhin dreimal eine Reha-Maßnahme durchlaufen.

Die Arztberichte weisen jeweils depressive Phasen aus. Das Luftfahrtbundesamt ging daher von einer rezidivierenden Erkrankung aus, also von wiederkehrenden depressiven Phasen.

Depressionen sind grundsätzlich ein Tauglichkeitshindernis, insbesondere wenn die Depression rezidivierend ist. Vorliegend sind die depressiven Phasen aber wesentlich durch das Arbeitsumfeld generiert worden.

Nach seiner Verrentung gab es keine depressiven Phasen mehr. Zusätzlich hatte der Antragsteller dann noch einen Myokardinfarkt erlitten und Stents gesetzt erhalten. Dies führte zu einer Verweigerung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses.

Bei diesem Fall zeigt sich einmal wieder, dass Arztberichte teilweise Krankheitsbilder deutlich intensiver schildern als sie sich tatsächlich dargestellt haben. Dies gilt insbesondere, wenn das Krankheitsbild eine Reha rechtfertigen soll. Das kann dann bei der Frage der Tauglichkeit als Pilot zum Verhängnis werden. Genau dies ist in dem zu entscheidenden Fall geschehen.

Rechtsanwalt Hinners hat nach der Verweigerung des Medicals Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht und umfangreich dargestellt, dass hier (im Gegensatz zu dem Eindruck, den die Krankenberichte erweckten)  keine rezidivierende Erkrankung vorlag und die Herzerkrankung Nachoperation kein Tauglichkeitshindernis mehr darstellt. Im Rahmen einer umfangreichen mündlichen Verhandlung konnte dann ein Vergleich geschlossen werden, nach dem der Pilot eine neue fliegerärztliche Untersuchung durchführen lässt (die dann auch positiv abgeschlossen wurde) und das LBA dann das Medical wieder erteilt, was auch geschehen ist.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann und Hinners, Hamburg