Die neue SERA wirft viele Fragen bei betroffenen Piloten auf. ein entsetzter Pilot fragt jetzt nach, ob zukünftig die Flüge in den Luftraum „D“ – Kontrollzone im Wesentlichen gar nicht mehr möglich seien, weil ausweislich der neuen Luftraumstruktur in der Kontrollzone ein Wolkenabstand von 1.000 ft. einzuhalten sei. Wenn also die Hauptwolkenuntergrenze bei 1.200 ft. liegt, könnte man danach nicht mehr anfliegen.
Einen guten Überblick über die Luftraumstruktur findet man auf der Hompage der DFS:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/Luftraumstruktur_11122014.pdf.
Auch hier nach ist allerdings der Wolkenabstand in Luftraum „D“ enthalten.
Die Lösung findet sich in SERA.5010 – Sonderflüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen.
Danach kann wie bisher eine Special-VFR-Freigabe beantragt werden und dann muss nur noch eingehalten werden:
– Frei von Wolken und mit Bodensicht
– Flugsicht von mindestens 1.500/800 m (Hubschrauber)
– Geschwindigkeit von maximal 140 kts IAS.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de
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