Kein Recht des Luftfahrtbundesamtes auf Einsichtnahme in die medizinischen Akten von flugmedizinischen Sachverständigen oder flugmedizinischen Zentren
03.02.10 (Genehmigungen, Gutachten, Rechtslage, LBA, Luftfahrtbehörden, Luftrecht Allgemein)
§ 24 e LuftVZO weist in Ziff. 7 aus, dass die für die Anerkennung zuständige Stelle auf Verlangen die Räumlichkeiten der Untersuchungsstellen betreten kann. Sodann ist den Behördenvertretern Einsicht in flugmedizinischen Unterlagen zu gewähren. Parallel dazu hat die Behörde das Recht, sich entsprechende Unterlagen auch übersenden zu lassen. Die Behörde hat insoweit das Recht, sowohl [...]