Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist zuständig für die Festlegung von Flugverfahren (§ 27 a LuftVO)

Durch die Änderung der Luftverkehrsordnung zum 18.01.2010 ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Errichtung von IFR- als auch VFR-Anflugverfahren zu Verkehrsflughäfen zuständig. Diese Aufgabe ist dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemäß § 27 a II LuftVO zugewiesen worden. Praktisch läuft das Verfahren wie folgt: (mehr …)

Sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes zum Ruhen der Approbation ist unzulässig

Ein Beschluß über die Anordnung des Ruhens einer Approbation entwickelt auch im Luftrecht erhebliche Bedeutung, da dier zugrunde liegende Sachverhalt auch auf die Anordnung des Ruhens von Pilotenlizenzen oder anderen Zulassungen oder Anerkennmungen Anwendung findet: Bei der Anordnung eines Sofortvollzuges gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO haben die Behörden äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wenn hierdurch die berufliche Tätigkeit des Betroffenen tangiert ist, dann ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein massiver Eingriff in die durch Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit und in die Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat daher bereits mit Beschluss vom 19.12.2007, (mehr …)

Widerruf der Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger oder flugmedizinischer Zentren rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage

Kurzfassung eines Vortrages von Rechtsanwalt Stefan Hinners vor fliegerärztlichen Sachverständigen auf der Medizin Stuttgart am 30. Januar 2010.

In einem Verwaltungsrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ging es im Oktober 2009 um die Frage, welche Rechtsgrundlage der Widerruf oder die Einschränkung der Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger hat. Die  Aufsicht führende Stelle hatte argumentiert, dass die Anerkennung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann (§ 24 e Ziff. 6 LuftVZO). Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte die zuständige Stelle, diese Nebenbestimmung sei, dass ein Teil der Sachverständigentätigkeit gar nicht ausübt werden dürfe. (mehr …)

Kein Recht des Luftfahrtbundesamtes auf Einsichtnahme in die medizinischen Akten von flugmedizinischen Sachverständigen oder flugmedizinischen Zentren

§ 24 e LuftVZO weist in Ziff. 7 aus, dass die für die Anerkennung zuständige Stelle auf Verlangen die Räumlichkeiten der Untersuchungsstellen betreten kann. Sodann ist den Behördenvertretern Einsicht in flugmedizinischen Unterlagen zu gewähren. Parallel dazu hat die Behörde das Recht, sich entsprechende Unterlagen auch übersenden zu lassen. Die Behörde hat insoweit das Recht, sowohl zu prüfen, ob die Tauglichkeitszeugnisse entsprechend den Erfordernissen der JAR-FCL 3 ausgeführt worden sind als auch zu prüfen, ob die Eintragung in die Tauglichkeitszeugnisse entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorgenommen wurden. Allerdings besteht ein erhebliches Konfliktpotential hinsichtlich der Frage, in welcher Weise die Behörde Einsicht in die Unterlagen nehmen darf. § 24 e LuftVZO weist nämlich eindeutig aus, dass die Behörde die Unterlagen nur in der Weise erhalten darf, dass eine Zuordnung zu dem untersuchten Bewerber nicht möglich ist. Es ist sogar ausdrücklich normiert, dass die Behörde, sollte sie irrtümlich persönliche Daten übermittelt erhalten, diese unverzüglich zurückzugeben oder gar zu löschen hat. (mehr …)