Fliegerärztliche Untersuchung – Offenlegung sämtlicher Befunde gegenüber dem LBA?

StandardKünftig heißt es beim Fliegerarzt: Hosen runter, und zwar nicht nur praktisch, sondern, wenn es nach dem Willen des LBA geht, hinsichtlich sämtlicher Befunde.

Das LBA versucht zur Zeit massiv zu erreichen, dass ihm bei jeder fliegerärztlichen Untersuchung! sämtliche Befunde jedes Piloten übermittelt werden müssen.

Was das LBA mit den ungeheuren Datenmengen anfangen will, die dann anfallen, bleibt wohl Geheimnis der Behörde. (mehr …)

Von Sina, vor

Unzuverlässigkeit als Luftfahrer bei einer Verurteilung zu 20 Tagessätzen wegen Urkundenfälschung

In einem Hinweisbeschluss hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt, dass grundsätzlich auch eine im unteren Bereich der Strafbarkeit liegende Verurteilung – hier zu 20 Tagessätzen wegen Urkundenfälschung – die Untauglichkeit als Luftfahrer herbeiführt. Als Pilot bzw. Inhaber einer Pilotenlizenz muss bei der Tauglichkeit ein hoher Maßstab angesetzt werden. Das Gericht hat Weiterlesen…

Von Sina, vor

Berufspiloten über 60 Jahre dürfen in Deutschland zunächst weiterfliegen!

Die Bundesregierung hat sich  für Berufspiloten über 60 Jahren eingesetzt: Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Anhang 1 FCL.065 regelt, dass Piloten über 60 nur noch mit einem qualifizierten Co-Piloten oder als qualifizierter Co-Pilot tätig werden dürfen. Dies hat fatale Folgen für Piloten,  die in einem Ein-Mann-Cockpit tätig werden – beispielsweise Weiterlesen…

Kommt die Co-Piloten-Lizenz wieder?

Zur Zeit steht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Entscheidung an, bei dem es um die Co-Piloten-Lizenz für SPA-Flugzeuge (Single Pilot Aircraft) geht.

Früher war die Erteilung einer Co-Piloten-Lizenz gang und gäbe – ob ein Cessna Citation Jet, eine Metro SA 226 oder eine Beech King Air – auf all diesen Flugzeugen konnten neue Piloten zunächst eine Co-Piloten-Lizenz erwerben, also ein Checkflug auf der rechten Seite durchführen.  (mehr …)

Luftsicherheitspläne für Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 185/2010; § 9 LuftSiG

Zusammenwirken von § 9 LuftSiG; Verordnung (EG) 300/208 und VO (EU) 185/2010

Die Gesetzes- und Verordnungslage für die Erstellung von Luftsicherheitsplänen bzw. für die Einhaltung von Luftsicherheitsmaßnahmen im EU-Luftrecht bzw. dem deutschen Luftrecht ist verwirrend. In der Verordnung (EG) 300/208 ist normiert, dass jedes Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm aufstellt, es anwendet und fortentwickelt. In § 9 LuftSiG ist allerdings geregelt, dass die Verpflichtung, einen Luftsicherheitsplan vorzulegen auf Unternehmen beschränkt ist, die Luftfahrzeuge über 5,7t betreiben. (mehr …)

Neues aus der Provinz – Schleswig-Holsteinische Landesluftfahrtbehörde versucht Genehmigungen zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für Schulungsflüge zu streichen.

Was ist passiert?

Es ist seit Jahren gängige Genehmigungspraxis sämtlicher Länderbehörden, dass Flugschulen bzw. „Luftfahrerschulen“ eine Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe erhalten, um Notverfahren realistisch zu üben. Sie ist damit fester Bestandteil des Luftrechts.

Eine Hubschrauberschule beantragt jetzt diese Genehmigung. Bei einmotorigen Luftfahrzeugen ist es eines der wichtigsten Ausbildungsabschnitte, den Schüler auf einen Motorausfall vorzubereiten und ihn in die Lage zu versetzen, in dieser Situation ein Landefeld zu selektieren und es so anzufliegen, dass eine unproblematische Landung erfolgen kann. (mehr …)