Darf der Grundeigentümer den Abtransport eines gelandeten Ballons verhindern?
Luftrecht: Ballonlandung
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Luftrecht: Ballonlandung
Umfangreicher Artikel über die Tauglichkeitsvoraussetzungen nach § 4 LuftVG; § 7 LuftSiG: Tauglichkeit, Zuverlässigkeit, Unzuverlässigkeit und Widerruf der Lizenz. Zum lesen des gesamten Artikels hier klicken: aviation news-2010-4
Zur Zeit steht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Entscheidung an, bei dem es um die Co-Piloten-Lizenz für SPA-Flugzeuge (Single Pilot Aircraft) geht.
Früher war die Erteilung einer Co-Piloten-Lizenz gang und gäbe – ob ein Cessna Citation Jet, eine Metro SA 226 oder eine Beech King Air – auf all diesen Flugzeugen konnten neue Piloten zunächst eine Co-Piloten-Lizenz erwerben, also ein Checkflug auf der rechten Seite durchführen. (mehr …)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf eine Rechtsbeschwerde hin über ein Urteil des Amtsgerichtes Darmstadt zu befinden gehabt.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte einem Piloten vorgeworfen, aufgrund mangelnder Flugvorbereitung in Luftraum „C“ eingeflogen zu sein und dadurch ein anderes Luftfahrzeug behindert zu haben. Es wurden vom Bundesaufsichtsamt drei Bußgelder á € 600,00 verhängt. (mehr …)
Das LBA hat mit Schreiben vom 17.08.2010 an ein Luftfahrtunternehmen Folgendes festgestellt:
Aus Art. 13 der VO (EG) 300/2010 folgt die Verpflichtung, ein Sicherheitsprogramm aufzustellen. Eine Beschränkung auf Luftfahrtunternehmen mit Luftfahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse enthält die Vorschrift nicht. Als Verordnung der Europäischen Union gilt die genannte Vorschrift unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ist also von allen Luftfahrtunternehmen zu beachten. (mehr …)
Die EASA hat die Luftfahrer Europas geschockt:
Nur zwei Wochen vor Fixierung der Vorschläge der EASA wurde bekannt, dass die EASA europäischen Piloten das Fliegen und Halten von N-registrierten Flugzeugen in Europa verbieten will. (mehr …)
Das Luftfahrt-Bundesamt hat etlichen Berufsluftfahrzeugführern, die die Auflage „OML“ im Tauglichkeitszeugnis haben, die Lizenz entzogen. Die Auflage „OML“ wird auferlegt, wenn beispielsweise nach einem Infarkt oder einer anderen medizinischen Problematik der Pilot zwar ein erhöhtes Ausfallrisiko aufweist, aber eben kein Ausfallrisiko, welches zur Fluguntauglichkeit führt. Dann nämlich darf er mit einem qualifizierten Co-Piloten fliegen, der, wenn sich das erhöhte Ausfallrisiko bewahrheitet, die Steuerung übernehmen kann. (mehr …)
Piloten müssen zuverlässig sein, klar, aber wann ist man eigentlich zuverlässig oder unzuverlässig? Große Wellen hat hier der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern geschlagen, wo ein Pilot die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nicht bezahlt hatte und dann ein Schreiben der Behörde erhielt, dass diese gedenke, ihn für unzuverlässig zu erklären, weil er ja nicht einmal 36,00 € bezahlen könne.
Sicherlich ein Extrembeispiel. Der entsprechende Sachbearbeiter wurde strafversetzt, trotzdem ist der Fall kennzeichnend dafür, was einem als Pilot im Augenblick blühen kann und wie niedrig die Schwelle angesetzt wird, bei der ein Pilot die Lizenz und damit gegebenenfalls den Beruf verliert. (mehr …)
Auf einem Liter Flugbenzin lastet eine gewaltige Steuerlast: Zusätzlich zu den Steuern bei Treibstoffen für Kraftfahrzeuge, die bereits einen wesentlichen Teil des Treibstoffpreises ausmachen, lasten auf Treibstoffen für die Luftfahrt weitere Steuern, die zur Zeit rund € 0,72 pro Liter ausmachen. Der Liter Avgas kostet daher zwischen € 2,30 und € 2,60 pro Liter. (mehr …)
Zusammenwirken von § 9 LuftSiG; Verordnung (EG) 300/208 und VO (EU) 185/2010
Die Gesetzes- und Verordnungslage für die Erstellung von Luftsicherheitsplänen bzw. für die Einhaltung von Luftsicherheitsmaßnahmen im EU-Luftrecht bzw. dem deutschen Luftrecht ist verwirrend. In der Verordnung (EG) 300/208 ist normiert, dass jedes Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm aufstellt, es anwendet und fortentwickelt. In § 9 LuftSiG ist allerdings geregelt, dass die Verpflichtung, einen Luftsicherheitsplan vorzulegen auf Unternehmen beschränkt ist, die Luftfahrzeuge über 5,7t betreiben. (mehr …)