Neues aus der Provinz – Schleswig-Holsteinische Landesluftfahrtbehörde versucht Genehmigungen zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe für Schulungsflüge zu streichen.

Was ist passiert?

Es ist seit Jahren gängige Genehmigungspraxis sämtlicher Länderbehörden, dass Flugschulen bzw. „Luftfahrerschulen“ eine Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe erhalten, um Notverfahren realistisch zu üben. Sie ist damit fester Bestandteil des Luftrechts.

Eine Hubschrauberschule beantragt jetzt diese Genehmigung. Bei einmotorigen Luftfahrzeugen ist es eines der wichtigsten Ausbildungsabschnitte, den Schüler auf einen Motorausfall vorzubereiten und ihn in die Lage zu versetzen, in dieser Situation ein Landefeld zu selektieren und es so anzufliegen, dass eine unproblematische Landung erfolgen kann. (mehr …)

11 Punkte in Flensburg – Schein weg – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG, § 24c LuftVZO

Ein Pilot hat in dem Verkehrszentralregister von Flensburg 11 Punkte aufgesammelt. Mit bangem Herzen wartete er seine ZüP ab, aber ihm wurde die volle Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG zuerkannt.

Dann beantragt er bei der zuständigen Behörde, bei ihm das Luftfahrt-Bundesamt, die Verlängerung seiner Lizenz und – erhielt die Mitteilung, dass aufgrund seiner Eintragungen im Verkehrszentralregister erhebliche Zweifel an seiner luftrechtlichen (!) Zuverlässigkeit gem. § 4 LuftVG bestehen, so dass gem. § 24c LuftVZO eine medizinisch-psychologische Untersuchung beim AMC in Fürstenfeldbruck angeordnet werde. Der Pilot ist also nach der Luftsicherheit zuverlässig, nicht aber nach Luftrecht.  (mehr …)

Verlängerung einer abgelaufenen Muster- oder IR-Berechtigungen

Große Rechtsunsicherheit herrscht häufig bei Piloten, deren Muster- oder Instrumentenflugberechtigung abgelaufen ist im Hinblick auf die Frage, wie diese Berechtigung wieder erneuert werden kann. Dies liegt daran, daß die Regelungen im zugänglichen Luftrecht nicht dargelegt sind. Sie sinbd nur – versteckt und schwehr versändlich auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zu finden.  (mehr …)

Rechtswidrige Annahme von Tatmehrheit bei Luftfahrtverstößen

Herr Jörg L. hat seinen Flug sorgfältig geplant und durchgeführt und trotzdem passiert es:

Er versieht sich in seiner Position, steigt zu früh und gerät in den Luftraum „C“ des Flughafens Hamburg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, seit September 2009 für derartige Verstöße zuständig, erlässt einen Bußgeldbescheid. Jörg L. muss sich erst einmal setzen: (mehr …)

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist zuständig für die Festlegung von Flugverfahren (§ 27 a LuftVO)

Durch die Änderung der Luftverkehrsordnung zum 18.01.2010 ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Errichtung von IFR- als auch VFR-Anflugverfahren zu Verkehrsflughäfen zuständig. Diese Aufgabe ist dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemäß § 27 a II LuftVO zugewiesen worden. Praktisch läuft das Verfahren wie folgt: (mehr …)

Zuständigkeiten für Luftfahrtordnungswidrigkeiten

Die Zuständigkeiten für Luftfahrt-Ordnungswidrigkeiten sind für den Normalpiloten teilweise verwirrend. Da kommt ein Bußgeldbescheid mal von der Landesluftfahrtbehörde, mal von der BAF, dem am 18.09.2009 neu gegründeten Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen, mal vom Luftfahrtbundesamt. Dieses ist in den verschiedenen Zuständigkeiten der Ämter begründet. (mehr …)

Sind die aus der Anflugstrecke von Egelsbach ersichtlichen Flugstrecken verbindlich?

Bei den Flugstrecken in der Anflugkarte von Egelsbach handelt es sich in der rechtlichen Qualität um etwas völlig anderes als die beim normalen Landeplatz eingezeichnete Platzrunde. Das Nichteinhalten der Platzrunde ist nämlich mangels anderslautender gesetzlicher Vorschrift nicht bußgeldbewährt. Anders stellt sich dieses allerdings bei den Flugstrecken dar, die in der Anflugkarte von Egelsbach aufgenommen sind.  (mehr …)