Gute Neuigkeiten für Fliegerärzte – die Altersgrenze fällt

Die fliegerärztlichen Sachverständigen in der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur bis zum 68. Lebensjahr tätig sein. Danach wird ihnen die Anerkennung entzogen. Durch diese Regelung hat es tragische persönliche Schicksale gegeben. Viele fliegerärztliche Sachverständige haben sich die fliegerärztliche Praxis neben der (kassenärztlichen) Allgemeinpraxis aufgebaut und wollten nach Übergabe der kassenärztlichen Praxis an einen Nachfolger weiterhin als Fliegerarzt tätig sein. Dieses wäre für den Fliegerarzt attraktiv, da er nicht von einem Tag auf den anderen in die Rente abgeschoben wird, sondern seinen Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten kann. Auch im Sinne der Flugsicherheit ist es sinnvoll, erfahrene Fliegerärzte, die gerne weiter tätig sein möchten, weiterhin die Tätigkeit zu gestatten. Wenn der Fliegerarzt sich weiter fortbildet und medizinisch „auf der Höhe“ ist, dann ist sein Erfahrungsschatz ein wichtiger Baustein für den flugmedizinischen Dienst. (mehr …)

Von Sina, vor

Kann die Luftfahrtbehörde Checkpiloten vorschreiben?

In einem Luftfahrtunternehmen sind nach EU-OPS 1.965 Piloten in alle 6 Monate einer Befähigungsüberprüfung zu unterziehen. Die Gültigkeit der Befähigungsüberprüfung beträgt dann 6 Kalendermonate zuzüglich des verbleibenden Rests des Ausstellungsmonats.

Viele Luftfahrtbehörden haben das Ansinnen, selbst die Personen zu bestimmen, die die Befähigungsüberprüfung durchführen dürfen. Gern werden hier die eigenen Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde eingesetzt.

Begründet wird dies mit einer angeblichen Verobjektivierung. Hier besteht seitens des Luftfahrtunternehmers allerdings der Verdacht, dass die Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde nur Flugstunden bekommen sollen. (mehr …)

Von Sina, vor

Kommt die Co-Piloten-Lizenz wieder?

Zur Zeit steht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Entscheidung an, bei dem es um die Co-Piloten-Lizenz für SPA-Flugzeuge (Single Pilot Aircraft) geht.

Früher war die Erteilung einer Co-Piloten-Lizenz gang und gäbe – ob ein Cessna Citation Jet, eine Metro SA 226 oder eine Beech King Air – auf all diesen Flugzeugen konnten neue Piloten zunächst eine Co-Piloten-Lizenz erwerben, also ein Checkflug auf der rechten Seite durchführen.  (mehr …)

Mehrere Luftfahrtverstöße, die auf dem gleichen Fehler während desselben Fluges verwirklicht werden, sind eine Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG (Parallelnorm zu § 52 StPO) und keine Tatmehrheit gemäß § 20 OWiG

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat auf eine Rechtsbeschwerde hin über ein Urteil des Amtsgerichtes Darmstadt zu befinden gehabt.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte einem Piloten vorgeworfen, aufgrund mangelnder Flugvorbereitung in Luftraum „C“ eingeflogen zu sein und dadurch ein anderes Luftfahrzeug behindert zu haben. Es wurden vom Bundesaufsichtsamt drei Bußgelder á € 600,00 verhängt. (mehr …)