Vereinsmitglied ist Dritter im Sinne der Luftfahrt-Kaskoversicherungsbedingungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 09.11.2011, I-20 U 191/11 die wenig nachvollziehbare Rechtsansicht geäußert, dass ein Vereinsmitglied nicht Dritter im Sinne der Luftfahrtkaskobedingungen sei. Dies hätte nach Ansicht des OLG Hamm zur Folge, dass der Versicherer ein Vereinsmitglied, welches grob fahrlässig ein Luftfahrzeug des Vereins beschädigt, nicht in Regress hätte nehmen können.

Der Versicherer hätte also an den Versicherungsnehmer die Kaskoversicherungssumme leisten müssen, hätte aber nicht beim Verursacher Regress nehmen können, auch wenn der  Unfall grob fahrlässig verursacht worden ist.

Dieses Urteil hat jetzt eine Korrektur gefunden. (mehr …)

Umwandlung alter Pilotenlizenzen – Umwandlung von JAR-FCL und ICAO-Lizenzen in Teil / Part FCL – Lizenzen

Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktivVom  08.11.2013 bis 08.04.2014 kann man JAR-FCL-Lizenzen und ICAO-PPL-Lizenzen in eine Teil-FCL-Lizenz umwandeln. Besitzt man bereits eine JAR-FCL-Lizenz, ist das relativ einfach, weil die Lizenz ohne Weiteres in eine Teil-FCL-Lizenz umgewandelt wird. Besitzt man allerdings nur einen ICAO-PPL bzw Nationalen PPL ohne CVFR, dann erhält man in direkter Umwandlung nur Weiterlesen

Thielert Aircraft Engines verkauft

Die Welt meldet heute, dass die Firma TAE verkauft worden ist.

http://www.welt.de/wirtschaft/article118299194/Chinesische-Staatsholding-kauft-Thielert-Flugmotoren.html

insoweit besteht Hoffnung für die Vielzahl der Betreiber von Thielert-Motoren, dass jetzt die Laufzeiten der Motoren und der Komponenten auf die zugesagten Werte angehoben werden, normale kaufmännische Gepflogenheiten eingeführt werden und Produktverbesserungen und Fortentwicklungen eingeleitet werden.

Zurzeit haben die Motoren nur eine Laufzeit von 1500 h und wichtige Komponenten wie Getriebe, Kupplung und Hochdruckpumpe müssen sogar nach 600 h ersetzt werden. Zugesagte Laufzeitverlängerungen sind nicht umgesetzt worden.
Dies bedeutet für die Betreiber extreme Kosten, beispielsweise kostet eine Getriebe-Kupplung Set 3600 €, und dass alle 600 h.

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Von hs, vor

Selbstkostenflüge von Privatpiloten neu geregelt – endlich Rechtssicherheit

 Mit Datum vom 16. Juli 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Rundschreiben übersandt, mit dem die Regelung der streitigen Frage der Selbstkostenflüge bzw. Gastflüge von Privatpiloten angekündigt wird.

Als Ergebnis einer Initiative des BMVBS werden die EU-Verordnungen Nr. 965/2012 und EU Nr. 1178/2011 dahingehend präzisiert, dass Gastflüge von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt durchgeführt werden dürfen, wenn

die Selbstkostenflüge nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die mit maximal 6 Personen zugelassen sind und wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, also auch anteilig durch den Piloten.

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Behörde zu langsam – was nun? Was ist, wenn die Luftfahrtbehörde die Lizenz nicht rechtzeitig verlängert?

Die Scheinverlängerung der Lizenz steht an, der Überprüfungsflug wird durchgeführt, die Pilotenlizenz zur Verlängerung an die Behörde gesandt, es passiert aber – nichts, was nun? Einige Landesbehörden, insbesondere die in Hahn glänzt im Augenblick damit, Wochen für die Lizenzausstellung zu benötigen. Kaltschnäuzig wird der Pilot einfach ohne Lizenz im Regen Weiterlesen

Piloten im Rentenloch – Berufsverbot mit 60? – Pilots are grounded at the age of 60?

Piloten, die in Einmanncockpits arbeiten und 60 werden, haben von April an ein Problem: Sie bekommen ein Berufsverbot von der EU. Ab 60 dürfen sie nicht mehr als Pilot tätig werden, bekommen aber erst ab 67 Jahren Rente. Also: noch 7 Jahre arbeitslos oder als Flugzeugwäscher?

Hier die Rechtslage aufgrund der neuen Vorschriften in englicher Sprache, damit alle Betroffenen unterrichtet sind – Gespräche mit der EASA, ob dies so gewollt ist, laufen.

Pilots are forced into retirement at 60 ?

EU regulation EuVo 1178 / 2011 FCL 065, which will come into effect on 04/12/2012, stipulates the following:

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36,00 € nicht bezahlt – Lizenz weg – ab wann ist man eigentlich unzuverlässig? – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG und § 7 LuftSiG

Piloten müssen zuverlässig sein, klar, aber wann ist man eigentlich zuverlässig oder unzuverlässig? Große Wellen hat hier der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern geschlagen, wo ein Pilot  die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nicht bezahlt hatte und dann ein Schreiben der Behörde erhielt, dass diese gedenke, ihn für unzuverlässig zu erklären, weil er ja nicht einmal 36,00 € bezahlen könne.

Sicherlich ein Extrembeispiel. Der entsprechende Sachbearbeiter wurde strafversetzt, trotzdem ist der Fall kennzeichnend dafür, was einem als Pilot im Augenblick blühen kann und wie niedrig die Schwelle angesetzt wird, bei der ein Pilot die Lizenz und damit gegebenenfalls den Beruf verliert.  (mehr …)