EASA / EU Regulations
Selbstkostenflüge von Privatpiloten neu geregelt – endlich Rechtssicherheit
Mit Datum vom 16. Juli 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Rundschreiben übersandt, mit dem die Regelung der streitigen Frage der Selbstkostenflüge bzw. Gastflüge von Privatpiloten angekündigt wird.
Als Ergebnis einer Initiative des BMVBS werden die EU-Verordnungen Nr. 965/2012 und EU Nr. 1178/2011 dahingehend präzisiert, dass Gastflüge von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt durchgeführt werden dürfen, wenn
die Selbstkostenflüge nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die mit maximal 6 Personen zugelassen sind und wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, also auch anteilig durch den Piloten.