Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktivVom  08.11.2013 bis 08.04.2014 kann man JAR-FCL-Lizenzen und ICAO-PPL-Lizenzen in eine Teil-FCL-Lizenz umwandeln. Besitzt man bereits eine JAR-FCL-Lizenz, ist das relativ einfach, weil die Lizenz ohne Weiteres in eine Teil-FCL-Lizenz umgewandelt wird.

Besitzt man allerdings nur einen ICAO-PPL bzw Nationalen PPL ohne CVFR, dann erhält man in direkter Umwandlung nur einen LAPL, man wird also letztlich „down-gegraded“.

Ausweg:

Man kann vorweisen:

–          70 Flugstunden (Falls nicht, kann man ein Step-Up Training von 5 Flugstunden in einer Flugschule absolvieren)

–          ICAO-Sprachkenntnisse

–          einen Nachweis der FCL-Regeln durch Selbsterklärung

–          einen Nachweis der Kenntnisse vom CVFR-Prüfungsstoff durch eine Prüfung

In der Prüfung wird abgefordert:

Flugvorbereitung

  • Abflugverfahren auf vorgegebene Kurse
  • verschiedene Geschwindigkeiten, Kurse, Höhen
  • Standardkurve 2 Minuten
  • Gebrauch von Funknavigationsmitteln

Einen Antrag auf Umwandlung und die Prüfungsanforderungen finden Sie am Ende des Artikels.

Erfüllt man dies nicht, erhält einen LAPL.

Dieser ist aber nur innerhalb der EU gültig, nur für Luftfahrzeugen bis 2 Tonnen und nur bis zu 4 Personen an Bord.

Die Rechtmäßigkeit dieser Regelung ist nach bisherigem Rechtsverständnis durchaus zweifelhaft. Das Herabsetzen der Rechte einer ICAO-PPL-Lizenz auf einen LAPL kollidiert nämlich mit dem deutschen Grundsatz der Besitzstandswahrung. Mit der alten Lizenz konnte man weltweit fliegen und war hinsichtlich der Luftfahrzeuge nicht beschränkt.

Im deutschen Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz der Besitzstandswahrung. Es stellt sich jetzt die spannende Frage, ob es Piloten gibt, die durch das „Downgrading“ betroffen sind und hier Rechtsmittel einlegen.

Eigentlich ist der einfachere Ausweg aber, die relativ einfache neue Prüfung abzulegen und gleich einen vollwertigen Teil-FCL-Schein zu erhalten. Dies erscheint allemal sinnvoller, als sich mit einem jahrelangen Verwaltungsrechtsstreit auseinanderzusetzen.

Die Chancen wären allerdings wohl positiv zu beurteilen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de.

Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktiv

Pruefbericht_Funknavigationshilfen

 


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert