Mit Datum vom 16. Juli 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Rundschreiben übersandt, mit dem die Regelung der streitigen Frage der Selbstkostenflüge bzw. Gastflüge von Privatpiloten angekündigt wird.

Als Ergebnis einer Initiative des BMVBS werden die EU-Verordnungen Nr. 965/2012 und EU Nr. 1178/2011 dahingehend präzisiert, dass Gastflüge von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt durchgeführt werden dürfen, wenn

die Selbstkostenflüge nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die mit maximal 6 Personen zugelassen sind und wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, also auch anteilig durch den Piloten.

Weiter dürfen Privatpiloten Wettbewerbs- und Schauflüge gegen Erstattung der Selbstkosten durchführen, sowie Einweisungsflüge durch Organisationen oder Ausbildungsorganisationen durchführen und dürfen im Rahmen von Absetzflügen für Fallschirmspringer, Schleppflügen für Segelflugzeuge oder Kunstflüge durch Organisationen tätig werden.

Die Regelungen werden voraussichtlich zum September 2013 verabschiedet und im Januar 2014 veröffentlicht.

Die Regelungen gelten auch für Inhaber der LAPL-Lizenz, allerdings begrenzt auf 4 Personen an Bord des Flugzeuges.

Die Flüge gelten als nichtgewerbliche Flüge nach § 20 LuftVG und unterliegen damit nicht der Genehmigungspflicht im Rahmen eines AOC.

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de

 

2013071901

 

 


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