13.10.10 (Lizensierung, Luftrecht Allgemein, Luftsicherheit, Tauglichkeit, Zuverlässigkeit)
Piloten müssen zuverlässig sein, klar, aber wann ist man eigentlich zuverlässig oder unzuverlässig? Große Wellen hat hier der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern geschlagen, wo ein Pilot die Gebühr für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nicht bezahlt hatte und dann ein Schreiben der Behörde erhielt, dass diese gedenke, ihn für unzuverlässig zu erklären, weil er ja nicht einmal 36,00 [...]
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15.04.10 (Gutachten, Rechtslage, Lizensierung, Luftrecht Allgemein)
Große Rechtsunsicherheit herrscht häufig bei Piloten, deren Muster- oder Instrumentenflugberechtigung abgelaufen ist im Hinblick auf die Frage, wie diese Berechtigung wieder erneuert werden kann. Dies liegt daran, daß die Regelungen im zugänglichen Luftrecht nicht dargelegt sind. Sie sinbd nur – versteckt und schwehr versändlich auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zu finden.
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25.02.10 (Lizensierung, Luftrecht Allgemein, Tauglichkeit)
Manchmal glaubt man, einen Amokläufer zu beobachten, wenn man die jüngste Aktion des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) betrachtet. Als Neustes erhalten einige ATPL-Piloten mit der Auflage „OML „ im Tauglichkeitszeugnis die Ankündigung, man werde ihnen die Lizenz entziehen. Hintergrund: Die Auflage „OML“ bedeutet, dass der Pilot nur als oder mit qualifiziertem Co-Piloten tätig werden darf. Der Lizenzinhaber [...]
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29.01.10 (LBA, Luftfahrtbehörden, Lizensierung, Luftrecht Allgemein, Tauglichkeit)
Das LBA lässt mal wieder keine Gelegenheit aus, kuriose Rechtsauffassungen zu Lasten von Piloten zu vertreten. Man hat manchmal schon fast den Eindruck, dass das Luftfahrt-Bundesamt lustvoll weltfremde Auffassungen vertritt, und zwar mit der Grundaussage, na, was sollen wir denn machen, wenn’s der Gesetzgeber so vorschreibt. Allerdings übersieht das Luftfahrt-Bundesamt dass es der Gesetzgeber gerade [...]
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17.01.10 (Genehmigungen, Gutachten, Rechtslage, LBA, Luftfahrtbehörden, Lizensierung, Luftrecht Allgemein)
GESETZESWIDRIGE EINSCHRÄNKUNGEN DES LBA BEIM ERWERB VON MUSTERBERECHTIGUNGEN Der Erwerb von Musterberechtigungen regelt sich – für Hubschrauberpiloten – nach JAR-FCL 2.261. Die entsprechende Regelung findet sich in JAR-FCL 1.261 für Flächenpiloten.
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