Umwandlung der ICAO-PPL? Vergessenen, die ICAO – Pilotenlizenz zu verlängern? Was jetzt?

StandardViele Piloten stellen erst jetzt fest, dass sie nur bis zum 08.04.2014 die Möglichkeit hatten, ihre ICAO – Pilotenlizenz in eine Part-FCL- Lizenz umzuwandeln.

 

Nach Fristablauf ist aber noch nicht alles verloren. Man erhält nämlich auf Antrag einen LAPL (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz).

 

Die Handhabung ist allerdings von Landesbehörde zu Landesbehörde etwas unterschiedlich und es hängt davon ab, ob die ICAO – Lizenz bereits abgelaufen ist oder nicht. (mehr …)

Von Sina, vor

Bundesgerichtshof kippt die Lizenzklausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen

StandardNahezu sämtliche Luftfahrtversicherungsbedingungen beinhalten eine Lizenzklausel. Sie ist in den Versicherungsbedingungen als Risikoausschluss formuliert und lautet im Regelfall:

„Luftfahrzeuge sind nur versichert …, wenn der die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadensereignisses die vorgeschriebenen Erlaubnisse und erforderlichen Berechtigungen oder wetterbedingten Freigaben haben …“ (mehr …)

Von Sina, vor

Umwandlung alter Pilotenlizenzen – Umwandlung von JAR-FCL und ICAO-Lizenzen in Teil / Part FCL – Lizenzen

Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktivVom  08.11.2013 bis 08.04.2014 kann man JAR-FCL-Lizenzen und ICAO-PPL-Lizenzen in eine Teil-FCL-Lizenz umwandeln. Besitzt man bereits eine JAR-FCL-Lizenz, ist das relativ einfach, weil die Lizenz ohne Weiteres in eine Teil-FCL-Lizenz umgewandelt wird. Besitzt man allerdings nur einen ICAO-PPL bzw Nationalen PPL ohne CVFR, dann erhält man in direkter Umwandlung nur Weiterlesen…

Behörde zu langsam – was nun? Was ist, wenn die Luftfahrtbehörde die Lizenz nicht rechtzeitig verlängert?

Die Scheinverlängerung der Lizenz steht an, der Überprüfungsflug wird durchgeführt, die Pilotenlizenz zur Verlängerung an die Behörde gesandt, es passiert aber – nichts, was nun? Einige Landesbehörden, insbesondere die in Hahn glänzt im Augenblick damit, Wochen für die Lizenzausstellung zu benötigen. Kaltschnäuzig wird der Pilot einfach ohne Lizenz im Regen Weiterlesen…

Piloten im Rentenloch – Berufsverbot mit 60? – Pilots are grounded at the age of 60?

Piloten, die in Einmanncockpits arbeiten und 60 werden, haben von April an ein Problem: Sie bekommen ein Berufsverbot von der EU. Ab 60 dürfen sie nicht mehr als Pilot tätig werden, bekommen aber erst ab 67 Jahren Rente. Also: noch 7 Jahre arbeitslos oder als Flugzeugwäscher?

Hier die Rechtslage aufgrund der neuen Vorschriften in englicher Sprache, damit alle Betroffenen unterrichtet sind – Gespräche mit der EASA, ob dies so gewollt ist, laufen.

Pilots are forced into retirement at 60 ?

EU regulation EuVo 1178 / 2011 FCL 065, which will come into effect on 04/12/2012, stipulates the following:

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Die neuen JAR-FCL sind veröffentlicht – Gültigkeit ab 08.04.2012

Die neuen JAR-FCL sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 03.11.2011 veröffentlicht worden.

Hier der volle Wortlaut:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:FULL:DE:PDF

Es handelt sich hierbei um die neuen Vorschriften für die Lizensierung von Piloten, die die JAR-FCL ersetzen und erstmals europaweit und einheitlich für sämtliche Piloten Regelungen festlegen. Nationale Lizenzen entfallen ab der Inkraftsetzung der neuen JAR-FCL. Auch Ballonpiloten, Motorsegler-Piloten und Segelfluglizenzen werden von JAR-FCL erfasst. (mehr …)

Mehrere Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren?

Eine Entscheidung aus dem Verkehrsordnungswirigkeitenrecht kann auch für Piloten ein ernstes Problem werden. Die Luftfahrtbehörden stellen nämlich ab 7-10 Punkten im Verkehrszentralregister unangenehme Fragen. Vor diesem Hintergrund ist folgende Entscheidung interessant:

Der Senat für Bußgeldsachen am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hat am 06.01.2011 in einer Entscheidung noch einmal darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein hinterherfahrendes Polizeifahrzeug (im entschiedenen Fall erfolgte die Geschwindigkeitsmessung durch das Provida-2000-System) grundsätzlich ein standardisiertes Messverfahren ist. Im vorangegangenen Gerichtsverfahren hatte das Amtsgericht einfach darauf verwiesen, dass es sich um ein Standardsystem handele und nicht weiter begründet, woraus sich die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberhöhung ergebe. Dies war rechtsfehlerhaft, weil die Verteidigung in dem Verfahren konkrete Mängel in dem Messablauf behauptete, so dass das Gericht in der Urteilsbegründung die Details und die Relevanz in der Urteilsfindung hätte darlegen müssen.

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Kann die Luftfahrtbehörde Checkpiloten vorschreiben?

In einem Luftfahrtunternehmen sind nach EU-OPS 1.965 Piloten in alle 6 Monate einer Befähigungsüberprüfung zu unterziehen. Die Gültigkeit der Befähigungsüberprüfung beträgt dann 6 Kalendermonate zuzüglich des verbleibenden Rests des Ausstellungsmonats.

Viele Luftfahrtbehörden haben das Ansinnen, selbst die Personen zu bestimmen, die die Befähigungsüberprüfung durchführen dürfen. Gern werden hier die eigenen Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde eingesetzt.

Begründet wird dies mit einer angeblichen Verobjektivierung. Hier besteht seitens des Luftfahrtunternehmers allerdings der Verdacht, dass die Mitarbeiter der Luftfahrtbehörde nur Flugstunden bekommen sollen. (mehr …)

Von Sina, vor