Der Begriff „dichtbesiedelte Gebiete“ – gibt es eine Legaldefinition?

StandardIn einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist wieder der Begriff der „dichtbesiedelten Gebiete“ Streitgegenstand gewesen. Der Pilot eines Motorschirmes soll die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten haben.

Die Auslegung der Verwaltungsbehörden ist höchst beliebig. Je nach Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters soll das Verhalten des Piloten strafbar oder nicht strafbar sein. In dem obigen Verfahren hat folgende Argumentation in Österreich Erfolg gehabt, der betroffene Pilot möchte die erfolgreiche Argumentation gerne für andere als Hilfestellung veröffentlichen: (mehr …)

Von Sina, vor

Klassenberechtigung beim LAPL – Achtung Falle – fliegen ohne Lizenz

StandardDie LAPL-Lizenz ist für viele Piloten noch Neuland. Insbesondere die Regelung, dass die Lizenz scheinbar unbegrenzt gültig ist.

Wenn der Pilot eine PPL hat und die LAPL mit eingetragen ist, ist der Eintrag SEP in der Pilotenlizenz missverständlich. Der gilt für den LAPL natürlich nicht. Dies kann zu Problemen führen, wenn der Pilot z.B. wegen eines ausgelaufenen Medicals Klasse II auf der LAPL-Lizenz fliegen will.

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Ansprüche von Passagieren nach einem Luftfahrtunfall

Das Haftungssystem bei Passagierschäden, Tötung eines Passagiers nach Internationalem, EU- und nationalem Recht ist laufend reformiert worden.          

Nach dem Absturz der German Wings Maschine stellt sich die Frage: welche Ansprüche haben die Passagiere bzw. ihre Hinterbliebenen? Welche Haftung gilt für den Passagier?

 Hat es einen Einfluß, daß der Copilot die Maschine vorsätzlich hat abstürzen lassen?

Die Haftungsregeln bei einem Luftfahrtunfall haben in den letzten Jahren einen Wandel erfahren.  Die Haftungsregeln der §§ 45 ff LuftVG sind in ihrer Bedeutung  zurückgedrängt worden. Die unterschiedliche Haftung je nachdem,  wenn die gleiche Airline die eine oder andere Strecke geflogen ist, ist beseitigt worden.

Grundlage der Haftung eines Luftfrachtführers für Passagierschäden ist jetzt das Abkommen von Montreal (MÜ) bzw. Montrealer Übereinkommen vom 28.05.1999.

Bei Flügen innerhalb, aus oder in die EU geltend ergänzend die VO (EU) 2027/97 und die VO (EU) 889/2002.

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Alles im Wandel – neues Luftrecht SERA – Flüge in der Kontrollzone stark beschränkt?

StandardDie neue SERA wirft viele Fragen bei betroffenen Piloten auf. ein entsetzter Pilot fragt jetzt nach, ob zukünftig die Flüge in den Luftraum „D“ – Kontrollzone im Wesentlichen gar nicht mehr möglich seien, weil ausweislich der neuen Luftraumstruktur in der Kontrollzone ein Wolkenabstand von 1.000 ft. einzuhalten sei. Wenn also die Hauptwolkenuntergrenze bei 1.200 ft. liegt, könnte man danach nicht mehr anfliegen. (mehr …)

Von Sina, vor

Selbstkostenflüge neu geregelt – Flüge gegen Entgelt für Privatpiloten begrenzt möglich

StandardBei der Frage, inwieweit Selbstkostenflüge bzw. Flüge gegen Entgelt von Privatpiloten durchgeführt werden dürfen bzw. inwieweit Vereine diese noch veranstalten dürfen hat es sehr viel Unruhe gegeben. Viele Darstellungen, die man im Internet findet, sind falsch. So existiert noch eine Information für Luftsportvereine der gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 22.10.2013. Diese ist überholt, da zwischenzeitlich eine gesetzliche Regelung vorliegt. (mehr …)

Zuverlässigkeit eines Luftfahrers nach § 7 LuftSiG steht in engem ursächlichem Zusammenhang mit etwaigen Eintragungen von Straftaten im Bundeszentralregister

StandardDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer neuen Entscheidung vom 19.10.2011dargelegt,dass es bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne von § 7 LuftSiG maßgeblich auf strafrechtliche Verurteilungen ankommt, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Das Verwaltungsgericht hat einerseits klargestellt, dass eine Verwaltung im Rahmen der Zuverlässigkeit so lange erfolgen kann,wie die Tat nach §§ 51 BZRG,52 BZRG und 47 Abs.3 BZRG eingetragen bzw. nicht gelöscht ist Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass weniger schwerwiegend Taten, insbesondere, wenn sie zeitlich weit zurück legen, durchaus auch weniger schwerwiegend zu gewichten sein  können. (mehr …)

Umwandlung der ICAO-PPL? Vergessenen, die ICAO – Pilotenlizenz zu verlängern? Was jetzt?

StandardViele Piloten stellen erst jetzt fest, dass sie nur bis zum 08.04.2014 die Möglichkeit hatten, ihre ICAO – Pilotenlizenz in eine Part-FCL- Lizenz umzuwandeln.

 

Nach Fristablauf ist aber noch nicht alles verloren. Man erhält nämlich auf Antrag einen LAPL (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz).

 

Die Handhabung ist allerdings von Landesbehörde zu Landesbehörde etwas unterschiedlich und es hängt davon ab, ob die ICAO – Lizenz bereits abgelaufen ist oder nicht. (mehr …)

Von Sina, vor

Vereinsmitglied ist Dritter im Sinne der Luftfahrt-Kaskoversicherungsbedingungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 09.11.2011, I-20 U 191/11 die wenig nachvollziehbare Rechtsansicht geäußert, dass ein Vereinsmitglied nicht Dritter im Sinne der Luftfahrtkaskobedingungen sei. Dies hätte nach Ansicht des OLG Hamm zur Folge, dass der Versicherer ein Vereinsmitglied, welches grob fahrlässig ein Luftfahrzeug des Vereins beschädigt, nicht in Regress hätte nehmen können.

Der Versicherer hätte also an den Versicherungsnehmer die Kaskoversicherungssumme leisten müssen, hätte aber nicht beim Verursacher Regress nehmen können, auch wenn der  Unfall grob fahrlässig verursacht worden ist.

Dieses Urteil hat jetzt eine Korrektur gefunden. (mehr …)

Fehlende Musterberechtigung/Klassenberechtigung ist kein Risikoausschluß, sondern verhüllte Obliegenheit

StandardIn den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen der meisten Luftfahrtversicherer und insbesondere auch den AVB400 gibt es eine Lizenzklausel, die lautet:

„Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten.“ (mehr …)

Von Sina, vor