Alles im Wandel – neues Luftrecht SERA – Flüge in der Kontrollzone stark beschränkt?

StandardDie neue SERA wirft viele Fragen bei betroffenen Piloten auf. ein entsetzter Pilot fragt jetzt nach, ob zukünftig die Flüge in den Luftraum „D“ – Kontrollzone im Wesentlichen gar nicht mehr möglich seien, weil ausweislich der neuen Luftraumstruktur in der Kontrollzone ein Wolkenabstand von 1.000 ft. einzuhalten sei. Wenn also die Hauptwolkenuntergrenze bei 1.200 ft. liegt, könnte man danach nicht mehr anfliegen. (mehr …)

Von Sina, vor

Selbstkostenflüge neu geregelt – Flüge gegen Entgelt für Privatpiloten begrenzt möglich

StandardBei der Frage, inwieweit Selbstkostenflüge bzw. Flüge gegen Entgelt von Privatpiloten durchgeführt werden dürfen bzw. inwieweit Vereine diese noch veranstalten dürfen hat es sehr viel Unruhe gegeben. Viele Darstellungen, die man im Internet findet, sind falsch. So existiert noch eine Information für Luftsportvereine der gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 22.10.2013. Diese ist überholt, da zwischenzeitlich eine gesetzliche Regelung vorliegt. (mehr …)

Zuverlässigkeit eines Luftfahrers nach § 7 LuftSiG steht in engem ursächlichem Zusammenhang mit etwaigen Eintragungen von Straftaten im Bundeszentralregister

StandardDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer neuen Entscheidung vom 19.10.2011dargelegt,dass es bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne von § 7 LuftSiG maßgeblich auf strafrechtliche Verurteilungen ankommt, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Das Verwaltungsgericht hat einerseits klargestellt, dass eine Verwaltung im Rahmen der Zuverlässigkeit so lange erfolgen kann,wie die Tat nach §§ 51 BZRG,52 BZRG und 47 Abs.3 BZRG eingetragen bzw. nicht gelöscht ist Das Gericht hat aber auch klargestellt, dass weniger schwerwiegend Taten, insbesondere, wenn sie zeitlich weit zurück legen, durchaus auch weniger schwerwiegend zu gewichten sein  können. (mehr …)

Umwandlung der ICAO-PPL? Vergessenen, die ICAO – Pilotenlizenz zu verlängern? Was jetzt?

StandardViele Piloten stellen erst jetzt fest, dass sie nur bis zum 08.04.2014 die Möglichkeit hatten, ihre ICAO – Pilotenlizenz in eine Part-FCL- Lizenz umzuwandeln.

 

Nach Fristablauf ist aber noch nicht alles verloren. Man erhält nämlich auf Antrag einen LAPL (Leichtflugzeug-Pilotenlizenz).

 

Die Handhabung ist allerdings von Landesbehörde zu Landesbehörde etwas unterschiedlich und es hängt davon ab, ob die ICAO – Lizenz bereits abgelaufen ist oder nicht. (mehr …)

Von Sina, vor

Vereinsmitglied ist Dritter im Sinne der Luftfahrt-Kaskoversicherungsbedingungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 09.11.2011, I-20 U 191/11 die wenig nachvollziehbare Rechtsansicht geäußert, dass ein Vereinsmitglied nicht Dritter im Sinne der Luftfahrtkaskobedingungen sei. Dies hätte nach Ansicht des OLG Hamm zur Folge, dass der Versicherer ein Vereinsmitglied, welches grob fahrlässig ein Luftfahrzeug des Vereins beschädigt, nicht in Regress hätte nehmen können.

Der Versicherer hätte also an den Versicherungsnehmer die Kaskoversicherungssumme leisten müssen, hätte aber nicht beim Verursacher Regress nehmen können, auch wenn der  Unfall grob fahrlässig verursacht worden ist.

Dieses Urteil hat jetzt eine Korrektur gefunden. (mehr …)

Fehlende Musterberechtigung/Klassenberechtigung ist kein Risikoausschluß, sondern verhüllte Obliegenheit

StandardIn den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen der meisten Luftfahrtversicherer und insbesondere auch den AVB400 gibt es eine Lizenzklausel, die lautet:

„Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten.“ (mehr …)

Von Sina, vor

Bundesgerichtshof kippt die Lizenzklausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen

StandardNahezu sämtliche Luftfahrtversicherungsbedingungen beinhalten eine Lizenzklausel. Sie ist in den Versicherungsbedingungen als Risikoausschluss formuliert und lautet im Regelfall:

„Luftfahrzeuge sind nur versichert …, wenn der die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadensereignisses die vorgeschriebenen Erlaubnisse und erforderlichen Berechtigungen oder wetterbedingten Freigaben haben …“ (mehr …)

Von Sina, vor