Verlängerung einer abgelaufenen Muster- oder IR-Berechtigungen

Große Rechtsunsicherheit herrscht häufig bei Piloten, deren Muster- oder Instrumentenflugberechtigung abgelaufen ist im Hinblick auf die Frage, wie diese Berechtigung wieder erneuert werden kann. Dies liegt daran, daß die Regelungen im zugänglichen Luftrecht nicht dargelegt sind. Sie sinbd nur – versteckt und schwehr versändlich auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zu finden.  (mehr …)

Rechtswidrige Annahme von Tatmehrheit bei Luftfahrtverstößen

Herr Jörg L. hat seinen Flug sorgfältig geplant und durchgeführt und trotzdem passiert es:

Er versieht sich in seiner Position, steigt zu früh und gerät in den Luftraum „C“ des Flughafens Hamburg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, seit September 2009 für derartige Verstöße zuständig, erlässt einen Bußgeldbescheid. Jörg L. muss sich erst einmal setzen: (mehr …)

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist zuständig für die Festlegung von Flugverfahren (§ 27 a LuftVO)

Durch die Änderung der Luftverkehrsordnung zum 18.01.2010 ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für die Errichtung von IFR- als auch VFR-Anflugverfahren zu Verkehrsflughäfen zuständig. Diese Aufgabe ist dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gemäß § 27 a II LuftVO zugewiesen worden. Praktisch läuft das Verfahren wie folgt: (mehr …)

Zuständigkeiten für Luftfahrtordnungswidrigkeiten

Die Zuständigkeiten für Luftfahrt-Ordnungswidrigkeiten sind für den Normalpiloten teilweise verwirrend. Da kommt ein Bußgeldbescheid mal von der Landesluftfahrtbehörde, mal von der BAF, dem am 18.09.2009 neu gegründeten Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen, mal vom Luftfahrtbundesamt. Dieses ist in den verschiedenen Zuständigkeiten der Ämter begründet. (mehr …)

Sind die aus der Anflugstrecke von Egelsbach ersichtlichen Flugstrecken verbindlich?

Bei den Flugstrecken in der Anflugkarte von Egelsbach handelt es sich in der rechtlichen Qualität um etwas völlig anderes als die beim normalen Landeplatz eingezeichnete Platzrunde. Das Nichteinhalten der Platzrunde ist nämlich mangels anderslautender gesetzlicher Vorschrift nicht bußgeldbewährt. Anders stellt sich dieses allerdings bei den Flugstrecken dar, die in der Anflugkarte von Egelsbach aufgenommen sind.  (mehr …)

Widerruf der Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger oder flugmedizinischer Zentren rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage

Kurzfassung eines Vortrages von Rechtsanwalt Stefan Hinners vor fliegerärztlichen Sachverständigen auf der Medizin Stuttgart am 30. Januar 2010.

In einem Verwaltungsrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ging es im Oktober 2009 um die Frage, welche Rechtsgrundlage der Widerruf oder die Einschränkung der Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger hat. Die  Aufsicht führende Stelle hatte argumentiert, dass die Anerkennung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann (§ 24 e Ziff. 6 LuftVZO). Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte die zuständige Stelle, diese Nebenbestimmung sei, dass ein Teil der Sachverständigentätigkeit gar nicht ausübt werden dürfe. (mehr …)

Kein Recht des Luftfahrtbundesamtes auf Einsichtnahme in die medizinischen Akten von flugmedizinischen Sachverständigen oder flugmedizinischen Zentren

§ 24 e LuftVZO weist in Ziff. 7 aus, dass die für die Anerkennung zuständige Stelle auf Verlangen die Räumlichkeiten der Untersuchungsstellen betreten kann. Sodann ist den Behördenvertretern Einsicht in flugmedizinischen Unterlagen zu gewähren. Parallel dazu hat die Behörde das Recht, sich entsprechende Unterlagen auch übersenden zu lassen. Die Behörde hat insoweit das Recht, sowohl zu prüfen, ob die Tauglichkeitszeugnisse entsprechend den Erfordernissen der JAR-FCL 3 ausgeführt worden sind als auch zu prüfen, ob die Eintragung in die Tauglichkeitszeugnisse entsprechend den gesetzlichen Regelungen vorgenommen wurden. Allerdings besteht ein erhebliches Konfliktpotential hinsichtlich der Frage, in welcher Weise die Behörde Einsicht in die Unterlagen nehmen darf. § 24 e LuftVZO weist nämlich eindeutig aus, dass die Behörde die Unterlagen nur in der Weise erhalten darf, dass eine Zuordnung zu dem untersuchten Bewerber nicht möglich ist. Es ist sogar ausdrücklich normiert, dass die Behörde, sollte sie irrtümlich persönliche Daten übermittelt erhalten, diese unverzüglich zurückzugeben oder gar zu löschen hat. (mehr …)

Keine Haftung aus Luftbeförderungsvertrag nach §§ 44 ff. LuftVG für Schnupperflüge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Halter und Führer eines Flugzeuges nicht nach der strengen Haftung der §§ 44 ff. LuftVG haftet, wenn ein Mitflieger, der die Flugeigenschaften des Luftfahrzeuges kennen lernen möchte, während eines sogenannten “Schnupperfluges” zu Schaden kommt.

In dem entschiedenen Fall ist der Kläger anlässlich eines “Tages der offenen Tür” eines Luftsportvereins in einem Ultraleichtflugzeug kostenlos mitgeflogen, um die Flugeigenschaften des Luftfahrzeuges kennen zu lernen. Er war bereits Drachenflieger und hatte erwogen, eine Pilotenausbildung auf einem Ultraleichtflugzeug zu beginnen. Das Ultraleichtflugzeug stürzte jedoch aus ungeklärten Gründen ab. Dabei kamen beide Insassen ums Leben. (mehr …)

Schließung der Kontrollzone für VFR-Verkehr durch die DFS am Verkehrsflughafen Hamburg ist rechtswidrig

1. Sachverhalt

Die DFS schließt seit Sommer 2008 regelmäßig die Kontrollzone Hamburg für VFR-Verkehr. Es handelt sich hier um mindestens 14 Vorfälle innerhalb von 15 Monaten. Die DFS wurde nach dem ersten Vorfall vom 22.09.2008 mit der Fragestellung konfrontiert, da dem an diesem Tag betroffenen Luftfahrtunternehmen ein Schaden von € 1.000,00 durch die Schließung entstanden ist. Die DFS bestritt zunächst, dass die Kontrollzone überhaupt geschlossen wurde. Sie bestritt weiter, dass es regelmäßig zur Schließung der Kontrollzone komme. Die DFS berief sich später als Rechtsgrundlage für die Schließung der Kontrollzone auf § 10 Abs. 3 LuftVO. Die DFS argumentiert, dass sie Flüge nach Sichtflugregeln jederzeit untersagen kann. Sie erklärt konkret, dass Maßnahmen, die die Beschränkung des VFR-Verkehrs zur Folge haben, grundsätzlich auf diese Rechtsgrundlage gestützt werden und daher rechtmäßig seien. (mehr …)