Das Verfassungsgericht hat am 11.09.2009 entschieden, dass eine überlange Verfahrensdauer (hier von 14 Jahren) eine Verletzung des Rechtes auf effektiven Rechtsschutz darstellt. Das Gerichtsverfahren in dem entschiedenen Fall war zwar außerordentlich kompliziert und es gab diverse Gründe für die lange Verfahrensdauer, das Verfassungsgericht hat aber festgestellt, dass insbesondere bei einer deutlich längeren Verfahrensdauer als gewöhnlich das Gericht alle Mittel ausschöpfen muss, um diesen Fall dann vorrangig zu bearbeiten.
Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg
2011122701
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