Mineralölsteuerbefreiung für Werksflugverkehr unter bestimmten Umständen möglich!

StandardDer Bundesfinanzhof hat am 20.05.2014 entschieden, dass die Mineralöl- oder Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Werksverkehr gilt. Ein Luftbetreiberzeugnis (AOC) ist insofern keine unbedingte Voraussetzung für die Mineralölsteuerbefreiung.

Die Finanzverwaltung hatte – wie zuvor der europäische Gerichtshof – argumentiert, dass grundsätzlich ein AOC gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 notwendig wäre, um eine Mineralölsteuerbefreiung zu erlangen. (mehr …)

Mineralölsteuerbefreiung nicht für Werksflüge

In einem Urteil vom 1. Dezember 2011 hat der Europäische Gerichtshof EuGH durch seine 4. Kammer ausgeurteilt, dass Unternehmen, die ein werkseigenes Flugzeug haben, keine Erstattung der im Treibstoffpreis enthaltenen Mineralölsteuer verlangen können.

Nach § 4 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) war geregelt, dass Mineralöl steuerfrei verwendet werden darf von Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen. (mehr …)

Von Sina, vor