Flugbuch oder Aufzeichnung der Flugzeiten über eine App?

Immer wieder gibt es Unsicherheit bei Piloten, in welcher Weise sie ihre Flugzeiten aufzeichnen dürfen oder müssen.

Dabei ist die Rechtslage ganz einfach:

In den Part FCL.050 der Verordnung (EU) 1178/2011 der Kommission ist festgelegt, dass ein Pilot verpflichtet ist, verlässliche detaillierte Aufzeichnungen über seine Flüge zu führen. Die Details werden von der Behörde festgelegt.  Wie das festgelegt werden muß, ergibt sich aus dem AMC-Material zu Part FCL.050.

Eine Festlegung in Deutschland soll per NFL in Kürze erscheinen.

Aus der VO und dem AMC Material ergibt sich aber schon jetzt die Verpflichtung zur Führung eines Buches.

Für Luftsportgeräte gilt in  Deutschland § 120 LuftPersV. Danach hat ein Pilot ein Flugbuch zu führen. Es ist ausdrücklich von einem Buch die Rede, der Gesetzestext ist insoweit völlig eindeutig ein Buch ist eben keine Datenaufzeichnung in elektronischer Form und auch kein Ausdruck von Zetteln sondern ein Buch. Ein Buch kennzeichnet sich dadurch, dass es Seiten in gebundener Form aufweist, in die die Aufzeichnung vorzunehmen sind. (mehr …)

Definition des Begriffes „Flugzeit“ – Was ist die Flugzeit beim Ultraleicht – Flugzeug (UL)?

Bei einem Luftsportgerät oder Ultraleicht-Flugzeug gibt es immer wieder widerstreitenden Auffassungen, wie die Flugzeit im Flugbuch einzutragen ist. Früher war es bei UL`s aber auch bei Flugzeugen immer so, dass die reine Flugzeit, also die Zeit zwischen Abheben und Aufsetzen zählte.

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011  haben Piloten von Flugzeugen die Blockzeit als Flugzeit einzutragen, also die Zeit zwischen dem Abrollen und dem Andocken eines Flugzeuges.

Insofern stellt sich die Frage, ob dies auch für UL-Piloten gilt. Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ist neu gefasst worden und lautet jetzt: (mehr …)