CRE Prüferberechtigung mit und ohne IR

im Jahr 2018 hatte das Luftfahrtbundesamt eine wunderbare Überraschung für Flugprüfer parat: das LBA vertrat die Auffassung, dass die Prüferberechtigung nur noch für VfR-Prüfungen gültig wäre, wenn der Prüfer nicht IR-Lehrer (IRI) wäre.

Absurd wurde die Angelegenheit dadurch, dass die Behörde das mal so intern beschlossen hatte. Nicht etwa wurden die Prüfer angeschrieben. Da das LBA eine Prüferliste führt, wäre das wahrscheinlich zu einfach gewesen. Erst so nach und nach sickerte diese Auffassung der Behörde durch.

Die Behörde hat damit argumentiert, dass sich ihre Rechtsauffassung aus der gesetzlichen Grundlage ergeben würde. Das ist so formell auch richtig, die FCL. 1005.CRE setzten tatsächlich als Voraussetzung, dass der Prüfer auch IRI sei.

Allerdings ignorierte diese Regelung vollständig, dass es eine Vielzahl von Prüfern ohne IRI gab, die seit Jahren oder Jahrzehnten Befähigungsüberprüfungen auch für Instrumentenflug abgenommen haben. Diese Prüfer hatten bestandskräftige Anerkennungen des Luftfahrtbundesamtes. Rechtsanwalt Stefan Hinners hat insofern Klage für betroffene Prüfer erhoben. (mehr …)