Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13. September 2011 festgestellt, dass das Verbot für Verkehrspiloten oder Berufspiloten, nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres tätig zu werden, rechtswidrig ist und die Piloten in ihren Rechten verletzt. Es stellt nämlich eine Altersdiskriminierung dar. Im konkreten Fall hatte der Tarifvertrag der Deutschen Lufthansa AG eine Regelung festgelegt, dass für Verkehrspiloten eine Altersgrenze von 60 Jahren gilt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist darauf hin, dass Tarifverträge das Verbot der Altersdiskriminierung beachten müssen. Der Europäische Gerichtshof hat dann ausdrücklich festgestellt, dass das tarifvertragliche vorgesehene Verbot nach Erreichen des 60. Lebensjahres ein Flugzeug zu führen, keine für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit notwendige Maßnahme ist.

Im Nachsatz stellt das Gericht aber auch fest, dass es die Altersgrenze von 65 Jahren, die in gesetzlichen Regelungen enthalten ist, für angemessen hält. Die Altersgrenze von 65 Jahren stellt damit keine Altersdiskriminierung dar.

 

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg

 

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