Führerschein mit mehr als 18 Punkten?

Auch mit über 18 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg muss der Führerschein noch nicht weg sein.

Grundsätzlich wird mit 18 Punkten in der Verkehrssünderdatei der Führerschein von der Verwaltungsbehörde entzogen. Ein Punktestand von 18 Punkten weist aus, dass der Betroffene gravierend und insbesondere nachhaltig gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Der Gesetzgeber hat aber im § 4 StVG eine weitere Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis festgelegt: (mehr …)

Von Sina, vor

11 Punkte in Flensburg – Schein weg – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG, § 24c LuftVZO

Ein Pilot hat in dem Verkehrszentralregister von Flensburg 11 Punkte aufgesammelt. Mit bangem Herzen wartete er seine ZüP ab, aber ihm wurde die volle Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG zuerkannt.

Dann beantragt er bei der zuständigen Behörde, bei ihm das Luftfahrt-Bundesamt, die Verlängerung seiner Lizenz und – erhielt die Mitteilung, dass aufgrund seiner Eintragungen im Verkehrszentralregister erhebliche Zweifel an seiner luftrechtlichen (!) Zuverlässigkeit gem. § 4 LuftVG bestehen, so dass gem. § 24c LuftVZO eine medizinisch-psychologische Untersuchung beim AMC in Fürstenfeldbruck angeordnet werde. Der Pilot ist also nach der Luftsicherheit zuverlässig, nicht aber nach Luftrecht.  (mehr …)