Bergungskosten eines Luftfahrzeuges im Regelfall nicht von der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln ging es um Bergungskosten, die ein Pilot und Eigentümer eines Segelflugzeuges von seinem Haftpflichtversicherer ersetzt haben wollte. Der Eigentümer des Luftfahrzeuges wollte hier eine grundsätzliche Klärung herbeiführen, um den Sachverhalt „ein für alle mal“ zu klären.

In dieser Frage ist häufig streitig, ob aus der Haftpflichtversicherung heraus Bergungskosten zu ersetzen sind. Aus den gängigen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungsbedingungen wird regelmäßig Versicherungsschutz für Schäden geboten, die der Versicherungsnehmer wegen eines eingetretenen Schadensereignisses einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes zu ersetzen hat. 

Bergungskosten sind in den Bedingungen regelmäßig nicht genannt. Dies liegt daran, dass Bergungskosten regelmäßig in der Luftfahrt-Kasko-Versicherung versichert sind. Insofern wäre es sogar systemwidrig, diese Kosten ebenfalls in der Haftpflicht einzudecken.  Wenn der Eigentümer eines Luftfahrzeugs aber keine Kaskoversicherung eingedeckt hat, um die Versicherungsprämie zu sparen wird oftmals nach einem Schadensfall versucht, dann die Bergungskosten aus der Haftpflichtdeckung heraus zu erlangen. (mehr …)