„Lizenzklausel“ – Risikoausschluss in Luftfahrtkaskoversicherungsbedingungen LU 400 bestätigt

Besondere Sorgfalt müssen Piloten bei der Flugvorbereitung ohnehin walten lassen – § 3 a LuftVO ist hier eindeutig – ein Pilot muss sich vor dem Flug mit sämtlichen Informationen versorgen, die für den Flug notwendig sind. Hierzu zählt auch und insbesondere, dass der Pilot prüfen muss, ob sämtliche Papiere an Bord sind, also insbesondere die Papiere der Maschine und seine notwendigen Papiere – und ob diese insbesondere auch gültig sind. (mehr …)

Von Sina, vor