Luftrecht Allgemein
„Rabattklausel in der Luftfahrt-Kaskoversicherung ist wirksam“
Versicherer für Luftfahrt-Kasko verwenden im Allgemeinen eine Rabattklausel, nach der ein prozentualer Nachlass auf den Jahresbeitrag gewährt wird, der aber entfällt, wenn während eines Versicherungsjahres ein Schaden bezahlt werden musste, oder wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert. (mehr …)