EASA / EU Regulations
Ansprüche von Passagieren nach einem Luftfahrtunfall
Das Haftungssystem bei Passagierschäden, Tötung eines Passagiers nach Internationalem, EU- und nationalem Recht ist laufend reformiert worden.
Nach dem Absturz der German Wings Maschine stellt sich die Frage: welche Ansprüche haben die Passagiere bzw. ihre Hinterbliebenen? Welche Haftung gilt für den Passagier?
Hat es einen Einfluß, daß der Copilot die Maschine vorsätzlich hat abstürzen lassen?
Die Haftungsregeln bei einem Luftfahrtunfall haben in den letzten Jahren einen Wandel erfahren. Die Haftungsregeln der §§ 45 ff LuftVG sind in ihrer Bedeutung zurückgedrängt worden. Die unterschiedliche Haftung je nachdem, wenn die gleiche Airline die eine oder andere Strecke geflogen ist, ist beseitigt worden.
Grundlage der Haftung eines Luftfrachtführers für Passagierschäden ist jetzt das Abkommen von Montreal (MÜ) bzw. Montrealer Übereinkommen vom 28.05.1999.
Bei Flügen innerhalb, aus oder in die EU geltend ergänzend die VO (EU) 2027/97 und die VO (EU) 889/2002.