Luftrecht Allgemein
Wann ist ein Schaden am Flugzeug nicht versicherter Betriebsschaden?
Häufig gibt es Streit zwischen Versicherer und Versichertem in der Kaskoversicherung, wenn der Versicherer einwendet, der Schaden sei ein nicht versicherter Betriebsschaden.
Ein Betriebsschaden ist kein ersatzpflichtiger Schaden in der Kaskoversicherung. Dieses ist im ersten Moment für den Versicherten schwer zu verstehen, da er eine Kaskodeckung gerade abgeschlossen hat, um bei einer Beschädigung Ersatz zu erhalten. Besonders schwierig wird die Abgrenzung bei Fällen, wo Auslöser eines Schadensfalles ein (nicht versicherter) Betriebsschaden ist, der dann aber zu einem (versicherten) Kaskoschaden führt. Wenn beispielsweise bei einem Flugzeug oder einem sonstigen Luftfahrzeug ein kapitaler Motorschaden eintritt und hierdurch eine Notlandung notwendig wird, die missglückt, so dass ein Totalschaden entsteht, so ist der Schaden an dem Flugzeug versichert, nicht aber der eingetretene Motorschaden. Dieses wird mit folgender Kontrollüberlegung auch ohne Weiteres nachvollziehbar: (mehr …)