Berufspiloten über 60 Jahre dürfen in Deutschland zunächst weiterfliegen!

Die Bundesregierung hat sich  für Berufspiloten über 60 Jahren eingesetzt: Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Anhang 1 FCL.065 regelt, dass Piloten über 60 nur noch mit einem qualifizierten Co-Piloten oder als qualifizierter Co-Pilot tätig werden dürfen. Dies hat fatale Folgen für Piloten,  die in einem Ein-Mann-Cockpit tätig werden – beispielsweise Weiterlesen…