Widerruf der Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger oder flugmedizinischer Zentren rechtswidrig und ohne Rechtsgrundlage

Kurzfassung eines Vortrages von Rechtsanwalt Stefan Hinners vor fliegerärztlichen Sachverständigen auf der Medizin Stuttgart am 30. Januar 2010.

In einem Verwaltungsrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig ging es im Oktober 2009 um die Frage, welche Rechtsgrundlage der Widerruf oder die Einschränkung der Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger hat. Die  Aufsicht führende Stelle hatte argumentiert, dass die Anerkennung mit Nebenbestimmungen versehen werden kann (§ 24 e Ziff. 6 LuftVZO). Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte die zuständige Stelle, diese Nebenbestimmung sei, dass ein Teil der Sachverständigentätigkeit gar nicht ausübt werden dürfe. (mehr …)