EU-Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der ZÜP.

Mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG geißeln die Behörden deutsche Luftfahrer. Das Gesetz normiert, dass jeder unzuverlässig ist, bei dem Zweifel an der Zuverlässigkeit verbleiben.

Das wird angenommen, wenn man mehrere Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen hat, wenn man eine Straftat begangen hat, in gewissen Exzessen der Verwaltungsbehörden aber auch, wenn man eine Verwaltungsgebühr nicht zahlt.

Es gibt nicht einmal ansatzweise Erfolgsmeldungen durch diese Überprüfungen. Kein einziger Terrorist konnte enttarnt werden.

 Aber etliche Verkehrsluftfahrzeugführer die gewissenhaft ihren Dienst absolviert haben, haben ein Berufsverbot erhalten, weil sie zu schnell Auto gefahren sind. Gar nicht zu sprechen von den Abermillionen an Verwaltungskosten und dem Orwellschen Überwachungsstaat, der in diesem Bereich aufgebaut wurde.

Diese Exzesse haben jetzt vielleicht ein Ende.

 Die Europäische Kommission hat am 16.07.2015 das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen der ZÜP gegen Deutschland verschärft, bei dem es um die barrierefreie Erteilung von Pilotenlizenzen geht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Antragstellern, die der entsprechenden EU-Verordnung (1178/2011) genügen, eine Pilotenlizenz zu erteilen, und zwar ohne weitere administrative oder technische Barrieren.

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) fordert aber, dass Antragsteller vor der Erteilung einer Pilotenlizenz nachweisen, dass sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen haben, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit verblieben sind.

Die Kommission hat festgestellt, dass diese zusätzliche, nicht in der Verordnung vorgesehene Auflage des deutschen Rechts nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Deutschland hat jetzt bis zum 16.9.2015 Zeit, die Vereinbarkeit mit europäischen Recht herzustellen.

Nach erfolglosem Fristablauf hat die EU Kommission das Recht, Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einzureichen.

Es besteht also Hoffnung, dass dem Unsinn jetzt irgendwann ein Ende bereitet wird.

Stefan Hinners

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

 

 

 


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