01.04.2010 – Auf die Luftfahrtunternehmen der EU kommt neue Arbeit zu: die Verordnung (EU) Nr. 185/2010 ist in Kraft gesetzt worden und erfüllt damit die VO (EG) 300/2008 mit Leben, die bislang als nicht ausführbare Hülse in der Rechtslandschaft stand.

Die neue VO beinhaltet einige Regelungen, die, wenn deren Durchsetzung auch von Luftfahrtunternehmen mit kleineren Luftfahrzeugen gefordert werden wird, noch einige Kopfschmerzen bereiten wird. Das Luftrecht ist hier wieder einmal komplexer geworden.

Wie soll beispielsweise eine Durchsuchung von Passagieren an kleineren Flugplätzen durch Luftsicherheitsbeamte erfolgen? Wie erfolgt dort die Übernahme von Fracht durch reglementierte Beauftragte?

Das Luftfahrtbundesamt ist nicht gerade durch pragmatische Lösungen bekannt – es bleibt abzuwarten, wie es sich hier positionieren wird.

Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg


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