Ein spektakulärer Flugzeugunfall in Höxter zeigt wieder einmal auf, wie wichtig es nach einem Flugzeugunfall ist, beim Strafverfahren die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Das Ergebnis des Strafverfahrens hat diverse Folgewirkungen:

– zunächst die etwaige Bestrafung

– die Zuverlässigkeit des Piloten nach § 7 LuftSiG wird nach einer Verurteilung in Frage gestellt

– die Luftfahrtbehörde kann die fliegerischen Fähigkeiten in Frage stellen bzw. überprüfen lassen

– zivilrechtliche Ansprüche folgen regelmäßig aus der Verurteilung

– ein Sachverständigengutachten aus einem Strafverfahren kann nach § 411a ZPO im Zivilverfahren verwertet werden.

Was viele nicht wissen: Gerade wegen dieser Folgewirkungen ist in vielen Versicherungsbedingungen geregelt, dass der Versicherer die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren übernimmt.

Bei dem Flugunfall in Höxter lief zunächst alles auf eine Verurteilung des Piloten hin. Die Richterin hatte am ersten Tag 16 Zeugen geladen, es war ein gerichtliches Sachverständigengutachten erstellt worden, dass der Pilot überladen geflogen wäre, die Schwerpunktberechnung nicht richtig gemacht hätte und ein falsches Startverfahren gewählt habe. Am Ende des Verhandlungstages sollte verurteilt werden.

Außerdem stand im Raum, dass ein Entgelt für den Flug vereinbart worden wäre, was nach dem damals geltenden § 20 LuftVG illegal gewesen wäre, da eine 6-sitzige Maschine genutzt worden ist.

Herr Rechtsanwalt Hinners, Hamburg, Luftrechtsspezialist und anerkannter Sachverständiger des Luftfahrtbundesamtes hat ein umfangreiches flugbetriebliches Gutachten gefertigt, mit dem die Feststellungen des öffentlich bestellten, gerichtlichen Sachverständigen Stück für Stück widerlegt wurden. Nach mehreren Verhandlungstagen stand fest: Der gerichtliche Sachverständige ging von falschen Voraussetzungen aus und hat die falschen Schlussfolgerungen gezogen.

Herr Rechtsanwalt Frank, Fachanwalt für Strafrecht aus der Partnerschaftsgesellschaft Brüggemann & Hinners ist es daraufhin gelungen, die an sich feststehende Verurteilung zu einem Freispruch zu wenden.

Hier der Zeitungsartikel über den Prozess:

http://www.lz.de/ueberregional/owl/20415425_Freispruch-fuer-Piloten-nach-Flugzeugabsturz-in-Hoexter.html?em_cnt=20415425

in der Folge gab es noch mehrere Prozesse vor Zivilgerichten wegen dieses Unfalles, in denen der Halter der Maschine und der Pilot auf Schadensersatz verklagt wurden bzw. in denen der Eigentümer der Maschine die Versicherung auf die Versicherungsleistung verklagen musste.

In Anbetracht der ursprünglichen Feststellungen im Strafverfahren hat der Kasko-und Haftpflichtversicherer nichts gezahlt, so dass die Verletzten den Piloten verklagt haben.

Rechtsanwalt Hinners ist es gelungen, in einem Verfahren, in dem ein hoher 6-stelliger Betrag gefordert wurde im Vergleichswege ein Vergleich über rund 10.000 € abzuschließen, die von der Versicherung (doch) übernommen wurden und sämtliche anderen Verfahren zu gewinnen.

Dieses Ergebnis wäre ohne den Freispruch im Strafverfahren kaum zu erzielen gewesen. Gerade wegen der Regelung des §§ 411 Buchst. a ZPO, nach der ein Gutachten der Staatsanwaltschaft im Zivilverfahren beigezogen werden kann, wäre eine erhebliche Folgewirkung in den Zivilverfahren eingetreten. Das missliche daran ist, dass Gutachter, die für die Staatsanwaltschaft tätig werden, oftmals darauf hinarbeiten, dem mutmaßlichen Wunsch der Staatsanwaltschaft nachzukommen, dem Piloten einen Fehler und damit ein strafbares Handeln nachzuweisen.

Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft aber den gesetzlichen Auftrag, objektiv zu ermitteln und sowohl Aspekte auszuermitteln, die für wie auch gegen den Beschuldigten sprechen. Dieses gerät der Staatsanwaltschaft teilweise aus dem Blickwinkel und erst recht den von ihr bestellten Sachverständigen. Wenn dann ein solches Gutachten Grundlage eines Zivilverfahrens wird, gerät man Prozesstaktisch in diesem Verfahren in erhebliche Bedrängnis.

Insoweit muss nach einem Flugzeugunglück / Flugunfall / Flugzeugabsturz frühzeitig sachkundiger Rat eingeholt werden. im vorliegenden Fall konnte das Ruder noch herumgerissen werden, es wäre aber eine Beeinflussung der Ermittlungen im Stadium der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch sinnvoller gewesen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners PartmbB.