Das italienische Parlament hat ein Gesetz eingebracht, nach der eine Luxussteuer für Luxusgüter erhoben wird, das heißt für Autos, Flugzeuge und Motoryachten. Ist man mit einem Luftfahrzeug mehr als zwei Tage in Italien, muss man diese Luxussteuer zahlen, die mehrere 1.000,00 € ausmacht.

Eine derartige Steuer widerspricht dem geltenden Luftrecht. Insbesondere widerspricht es auch den Regelungen des EU-Vertrages zum freien Warenverkehr und dem Recht auf ungehinderte Bewegungsfreiheit innerhalb der EU.

Insofern hat es auch massive Proteste von Piloten, sämtlichen europäischen AOPAs gegeben.

Zur Zeit scheint es fraglich zu sein, ob die Steuer wirklich Bestand haben soll.

Praktisch dürfte das Steueraufkommen auch nicht sonderlich hoch werden, da kaum jemand jährlich € 4.000,00 für eine Cessna 172 bezahlen wird. Für jemanden, der einfach nur für ein paar Tage Italien bereisen will, wird dieser Betrag schon gar nicht in Betracht kommen.

Zur Zeit aber ist das Gesetz formell noch in Kraft und ein Flug nach Italien kann schnell mit einigen 1.000,00 € Steuerkosten enden. Insofern sollte man zur Zeit von einem derartigen Besuch absehen.

 

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

Kategorien: Luftrecht Allgemein

2 Kommentare

Cosy · 27. Mai 2012 um 10:05

Artikel ist ungenau und nicht aktuell
Sie verschweigen, dass die Gebühr nach Gewicht berechnet wird und für Drehflügler der doppelte Ansazt gilt. So bezahlt ein Eurocopter – Besitzer gut und gerne 150’000 €. Einmal bezahlt, werden die folgenden Flüge ohne Belastung sein bis wieder ein Jahr rum ist.
Inzwischen hat ja das Parlament die Aufenthaltsfrist, ab der dieser Betrag gilt, von 3 Tagen auf 45 Tage erhöht. Somit ist die Gefahr für reisende VFR-Piloten nicht mehr gegeben.
Für eine Juristenseite sind solche vagen Infos schon etwas bedenklich.. und eine Aktulasierung von rechtlichen Infos versteht sich von selbst.

hs · 27. Mai 2012 um 23:04

Stimmt. Die Gebühr wird nach Gewicht und Art des Luftfahrzeuges berechnet.

Und: Es soll ab Juni eine 45-Tage-Frist gelten.

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