Unter massivem Einsatz der deutschen AOPA in Zusammenarbeit mit der IAOPA und der AOPA Italien ist es gelungen, die italienische Luxussteuer auf private Luftfahrzeuge zu ändern. Nach dem neuen Gesetz wird die Steuer für private Luftfahrzeuge nur noch dann erhoben, wenn diese mehr als 45 Tage in Italien sind.

Diese Frist gilt nicht, wenn das Luftfahrzeug zu Wartungszwecken in Italien ist, außerdem sind von der Steuer ausgenommen Airlines, Taxiflüge, Charter- und Aerial-Work-Flüge und Luftsportvereine.

Auch ist noch offen, ob die Steuer nur jahresanteilig erhoben wird.

Also:

Einflüge nach Italien sind wieder möglich – vielen Dank an die AOPA.

 

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg

Kategorien: Luftrecht Allgemein

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