StandardEs wird immer wieder diskutiert, was eigentlich geschieht, wenn ein Pilot unter Alkoholeinfluss fliegt. Teilweise wird nach Schadensfällen eingewandt, dass ja die Blutalkoholkonzentration nicht so hoch gewesen sei und eine Leistungsbeeinträchtigung auch gar nicht stattgefunden habe, oder dass es ja keine verbindlichen Grenzwerte gäbe.

Aus den Erkenntnissen der internationalen Flugmedizin ergibt sich, dass bereits bei einem BAK-Wert von 0,2 Promille messbare und ab 0,35 Promille deutliche Leistungsbeeinträchtigungen des Flugzeugführers festzustellen sind.

Dieses kann durch die individuelle Leistungsfähigkeit, beispielsweise Erkrankungen, die nicht zur Fluguntauglichkeit führen, oder Alter deutlich verstärkt werden. Das OLG Frankfurt hat dieses in einem Urteil deutlich herausgestellt und hat ausgeurteilt, dass bei einer BAK-Konzentration von 0,65 Promille eine Fluguntauglichkeit bestehe, die einen objektiv schweren Sorgfaltsverstoß darstelle.

Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass im Straßenverkehr bereits ab einer Alkoholisierung von 0,3 Promille bei Begehen eines Fahrfehlers eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Wenn also in der Luftfahrt, in der wesentlich geringere Grenzwerte gelten, ein Luftfahrtunfall mit einer Alkoholisierung von mehr als 0,3 Promille geschieht, kann man von einer Fluguntauglichkeit ausgehen.

Ähnliches urteilt das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 08.11.2007 aus.

Die gesetzliche Grundlage für das Verbot eines Fliegens unter Alkoholeinfluss findet sich in § 1 Abs. 3 LuftVO. Danach darf man ein Luftfahrzeug nicht führen, wenn man aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke als Führer eines Luftfahrzeugs behindert ist. Diese Behinderung beginnt nach flugmedizinischen Erkenntnissen spätestens ab 0,2 Promille.

Im Einzelfall kann sie aber auch früher eintreten. Insofern gilt der alte Grundsatz: „24 h from bottle to throttle“.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de.

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