StandardDie Flugschule IKON steht unter massiven Verdacht, bei Typenberechtigungen betrogen zu haben. Angeblich sind Flüge zum Erwerb der Typenberechtigung gar nicht durchgeführt worden.

Selbst Simulatorstunden sollen teilweise gar nicht stattgefunden haben.

 Nähere Infos hier: http://www.aero.de/news-17728/LBA-deckt-Type-Rating-Skandal-bei-Flugschule-Ikon-auf.html

 Was bedeutet es eigentlich rechtlich, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten?

 Für die Schule bedeutet es mit Sicherheit, dass die Schul-Genehmigung dauerhaft entzogen wird, die verantwortlichen Postholder werden niemals mehr eine verantwortliche Position in einer Luftfahrerschule/Flugschule oder einem Luftfahrtunternehmen bekleiden können, wenn Sie persönlich verantwortlich zu machen sind.

 Was aber geschieht mit den Piloten?

 Zunächst einmal haben die Piloten eine vom Luftfahrtbundesamt ausgestellte, gültige Typenberechtigung. Diese ist Ihnen aufgrund eines begünstigenden Verwaltungsaktes erteilt worden. Ein solcher ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu rücknehmbar. Die Behörde muss in jedem Einzelfall definitiv nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Typenberechtigung nicht vorlagen. Ansonsten macht sich die Behörde schadensersatzpflichtig.

Wenn die Piloten allerdings von dem Betrug wussten, dann wird es nicht nur um den Verlust der Typenberechtigung gehen sondern das Luftfahrtbundesamt wird die Frage stellen, ob der Pilot zuverlässig im Sinne von § 4 LuftVG ist.

 Weitere strafrechtliche und vermögensrechtliche Folgen sind darüber hinaus nicht ausgeschlossen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de

 

Kategorien: Luftrecht Allgemein

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