StandardIn einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist wieder der Begriff der „dichtbesiedelten Gebiete“ Streitgegenstand gewesen. Der Pilot eines Motorschirmes soll die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten haben.

Die Auslegung der Verwaltungsbehörden ist höchst beliebig. Je nach Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters soll das Verhalten des Piloten strafbar oder nicht strafbar sein. In dem obigen Verfahren hat folgende Argumentation in Österreich Erfolg gehabt, der betroffene Pilot möchte die erfolgreiche Argumentation gerne für andere als Hilfestellung veröffentlichen:

 

Laut „Wörterbuch – wirtschaftliche und soziale Entwicklung ländlicher Gebiete“ wird der Begriff „dicht besiedelte Gebiete“ wie folgt definiert:

 

„(EU) Verbünde von benachbarten Gemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von über 50000 Einwohnern, deren Bevölkerungsdichte 500 Einwohner pro km2 übersteigt“.

 

Laut der Konsumerhebung 2004/2005 der Statistik Austria wird der Begriff „dichtbesiedeltes Gebiet“ ebenfalls wie folgt definiert: „Gebiete mit mindestens

50000 Einwohner und mehr als 500 Einw./km2“

 

Ebenfalls die gleiche Definition findet sich in einer Pressemitteilung der Statistik Austria: „dichtbesiedeltes Gebiet: Gebiete mit mind. 50000 Einwohner und mehr als

500 Einw./km2“.

 

Damit wurde dargelegt, dass unter dem Begriff „dichtbesiedeltes Gebiet“ ein solches zu definieren ist, in dem mindestens 50000 Einwohner mit einer Besiedlungsdichte von 500 Einwohner pro Quadratkilometer ansässig sind.

Daher wird auch festgehalten, dass „bebautes Gebiet“ nicht gleich „dichtbesiedeltes Gebiet“ ist, wie fälschlicherweise manchmal so auch in diesem Fall behauptet.

 

Die schlagenden Argumente sind also:

 

„zusammenhängende Wohnfläche von mind.

 

–       50000 Einwohner und (nicht „oder“ !!!)einer Einwohnerdichte von mind.

–       500 Einwohner pro Quadratkilometer.

 

Es wird halt immer verwechselt „dicht besiedelt“ mit „dicht bebaut“.

 

Einen weiteren entscheidenden Hinweis gibt jetzt die neue gesetzliche Regelung des Luftrechtes SERA:

In Ziffer SERA.5005 ist niedergelegt:

….. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen……

Damit geht die gesetzliche Regelung nach diesseitiger Auffassung davon aus, dass nach SERA ein dicht besiedeltes Gebiet erst dann vorliegt, wenn es den Charakter einer Stadt hat.


1 Kommentar

tfb · 3. Juli 2015 um 08:06

Allerdings gibt es genügend „Städte“ die weniger als 50.000 Einwohner haben und den Charakter eines Dorfes haben können.

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