Umwandlung alter Pilotenlizenzen – Umwandlung von JAR-FCL und ICAO-Lizenzen in Teil / Part FCL – Lizenzen

Antrag_Umwandlung_PPLA_nichtJAR_Privatflugzeugfuehrer_200313_interaktivVom  08.11.2013 bis 08.04.2014 kann man JAR-FCL-Lizenzen und ICAO-PPL-Lizenzen in eine Teil-FCL-Lizenz umwandeln. Besitzt man bereits eine JAR-FCL-Lizenz, ist das relativ einfach, weil die Lizenz ohne Weiteres in eine Teil-FCL-Lizenz umgewandelt wird. Besitzt man allerdings nur einen ICAO-PPL bzw Nationalen PPL ohne CVFR, dann erhält man in direkter Umwandlung nur Weiterlesen…

Thielert Aircraft Engines verkauft

Die Welt meldet heute, dass die Firma TAE verkauft worden ist.

http://www.welt.de/wirtschaft/article118299194/Chinesische-Staatsholding-kauft-Thielert-Flugmotoren.html

insoweit besteht Hoffnung für die Vielzahl der Betreiber von Thielert-Motoren, dass jetzt die Laufzeiten der Motoren und der Komponenten auf die zugesagten Werte angehoben werden, normale kaufmännische Gepflogenheiten eingeführt werden und Produktverbesserungen und Fortentwicklungen eingeleitet werden.

Zurzeit haben die Motoren nur eine Laufzeit von 1500 h und wichtige Komponenten wie Getriebe, Kupplung und Hochdruckpumpe müssen sogar nach 600 h ersetzt werden. Zugesagte Laufzeitverlängerungen sind nicht umgesetzt worden.
Dies bedeutet für die Betreiber extreme Kosten, beispielsweise kostet eine Getriebe-Kupplung Set 3600 €, und dass alle 600 h.

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Von hs, vor

Selbstkostenflüge von Privatpiloten neu geregelt – endlich Rechtssicherheit

 Mit Datum vom 16. Juli 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Rundschreiben übersandt, mit dem die Regelung der streitigen Frage der Selbstkostenflüge bzw. Gastflüge von Privatpiloten angekündigt wird.

Als Ergebnis einer Initiative des BMVBS werden die EU-Verordnungen Nr. 965/2012 und EU Nr. 1178/2011 dahingehend präzisiert, dass Gastflüge von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt durchgeführt werden dürfen, wenn

die Selbstkostenflüge nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die mit maximal 6 Personen zugelassen sind und wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, also auch anteilig durch den Piloten.

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Fliegen unter Alkoholeinfluss führt zur Leistungsfreiheit

StandardEs wird immer wieder diskutiert, was eigentlich geschieht, wenn ein Pilot unter Alkoholeinfluss fliegt. Teilweise wird nach Schadensfällen eingewandt, dass ja die Blutalkoholkonzentration nicht so hoch gewesen sei und eine Leistungsbeeinträchtigung auch gar nicht stattgefunden habe, oder dass es ja keine verbindlichen Grenzwerte gäbe.

Aus den Erkenntnissen der internationalen Flugmedizin ergibt sich, dass bereits bei einem BAK-Wert von 0,2 Promille messbare und ab 0,35 Promille deutliche Leistungsbeeinträchtigungen des Flugzeugführers festzustellen sind. (mehr …)