Fliegen unter Alkoholeinfluss – wann ist man eigentlich fluguntauglich?

Im Luftrecht gilt § 1 Abs. 3 LuftVO:

Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der

Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen

und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein. (mehr …)

16 Punkte und Führerschein entzogen?

Auch mit unter 18 Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg kann der Führerschein weg sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich eine eigenwillige Rechtsauffassung zum § 4 Abs. 4 StVG.

Danach, so das Bundesverwaltungsgericht, gilt bei dem Punktesystem das Tattagprinzip.

Dieses ist nach Ansicht des Unterzeichners mit dem Gesetzeswortlaut nicht in Einklang zu bringen, die Rechtsprechung ist im Augenblick aber eindeutig. Worum geht es ? (mehr …)

Von Sina, vor