Vertragliche Vereinbarung über Flugplatznutzungsrecht spätestens 30 Jahre nach Vertragsschluss kündbar

Ein Verkehrslandeplatz (VLP) hat mit Anwohnergemeinden eine Vereinbarung über die Nutzung des Flugplatzes geschlossen, bei der geregelt wurde, dass die Gemeinde einerseits einem Ausbau zustimmt, andererseits aber auch Beschränkungen auferlegt werden.

Eine derartige Vereinbarung war im vorliegenden Fall nach 30 Jahren kündbar, und zwar direkt oder analog gemäß § 544 BGB. (mehr …)

Kollision mit Bäumen bedingt keinen Anscheinsbeweis auf Verstoß gegen geltende Sichtflugregeln

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Mai 2011 klargestellt, dass es keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt gebe, dass der Beweis des ersten Anscheins gelte, wenn ein Pilot mit seinem Luftfahrzeug gegen einen Baum geprallt ist.

Im entschiedenen Fall wurde dem Bundesgerichtshof ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vorgelegt, in dem das OLG ein grob fahrlässiges Verhalten des Piloten angenommen hat, weil er gegen einen Baum geprallt ist. Nähere Hinweise auf ein grob fahrlässiges Verhalten hat das Gericht nicht feststellen können, es hat zu Lasten des Piloten einen Anscheinsbeweis dergestalt angenommen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass ein Aufprall auf einen Baum nur unter Verstoß von Sichtflugbedingungen möglich sei. (mehr …)