FAA lässt das iPad als EFB zu

Die FAA, die amerikanische Luftfahrtbehörde, hat jetzt das iPad als EFB (electronic flight bag) zugelassen. Dies bedeutet, dass man auf die ordnerstarken Anflugkarten in Papierform verzichten kann, weil man diese einfach als App auf dem iPad aufrufen kann.

Auch die europäischen Luftfahrtbehörden, selbst das LBA, lassen schon EFBs zu, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Weitsicht der FAA sich auch beim LBA durchsetzt und auch das LBA das iPad anerkennt, zu wünschen wäre es. (mehr …)

Von Sina, vor

Versicherer hat ein Leistungskürzungsrecht bei grober Fahrlässigkeit von bis zu 100%

Das neue Versicherungsrecht ist vom Alles-oder-Nichts-Prinzip abgerückt. Für den Versicherten war es nach altem Recht von entscheidender Bedeutung, ob er grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Bei grob fahrlässigem Verhalten hat er die gesamte Versicherungsleistung verloren. Nach neuem Recht besteht nach § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers. Hier war streitig, ob diese Kürzung auch bis zu einer Kürzung „auf  Null“ führen kann. (mehr …)