Luftverkehrssteuer / Luftverkehrsabgabe / Ticketsteuer verfassungswidrig

Der langersehnte Einführungserlass des Bundesministeriums der Finanzen für die Zollverwaltung über die Einführung der Luftverkehrssteuer ist veröffentlicht. Die Luftverkehrssteuer ist für jeden im Rahmen eines gewerblichen Passagiertransports beförderten Passagier zu zahlen und zwar vom Luftfahrtunternehmen.

Es bestehen in Literatur und Wissenschaft gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit dieser Abgabe. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Luftverkehrssteuer überhaupt durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt ist. Die Luftverkehrssteuer ist keine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Steuer, jedenfalls ist sie aber keine Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Sie ist vielmehr eine Aufwandssteuer, da sie nicht an einen Akt des Rechtsverkehrs, sondern an die Zuweisung des Sitzplatzes, also an einen tatsächlichen Vorgang anknüpft. Sie stellt daher eine Aufwandssteuer dar und ist daher nicht durch die Gesetzgebungskompetenz gedeckt. (mehr …)

Von Sina, vor

Kunstflug in Rheinland-Pfalz wieder möglich!

Die umstrittene NFL-105/10 (Blog-Artikel vom 12.10.2010) ist aufgehoben worden. Sie wurde ersetzt durch die NFL 1-271/10 vom 08.12.2010. Diese lautet wörtlich:

Gem. § 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450m über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige rheinland-pfälzische Luftfahrt-Behörde nimmt die rot markierten Flächen in der veröffentlichten Karte als Grundlage dafür, in welchen Gebieten des Landes Rheinland Pfalz bei der Durchführung von Kunstflügen mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Die Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Weinbau, abrufbar…

Konkret gesagt ist dieses ein Rückzug auf ganzer Linie, allerdings hatte die Landesregierung nicht das Rückgrat, die NFL einfach einzuziehen. (mehr …)

Von Sina, vor