Die umstrittene NFL-105/10 (Blog-Artikel vom 12.10.2010) ist aufgehoben worden. Sie wurde ersetzt durch die NFL 1-271/10 vom 08.12.2010. Diese lautet wörtlich:
Gem. § 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450m über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige rheinland-pfälzische Luftfahrt-Behörde nimmt die rot markierten Flächen in der veröffentlichten Karte als Grundlage dafür, in welchen Gebieten des Landes Rheinland Pfalz bei der Durchführung von Kunstflügen mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Die Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Weinbau, abrufbar…
Konkret gesagt ist dieses ein Rückzug auf ganzer Linie, allerdings hatte die Landesregierung nicht das Rückgrat, die NFL einfach einzuziehen. (mehr …)