11 Punkte in Flensburg – Schein weg – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG, § 24c LuftVZO

Ein Pilot hat in dem Verkehrszentralregister von Flensburg 11 Punkte aufgesammelt. Mit bangem Herzen wartete er seine ZüP ab, aber ihm wurde die volle Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG zuerkannt.

Dann beantragt er bei der zuständigen Behörde, bei ihm das Luftfahrt-Bundesamt, die Verlängerung seiner Lizenz und – erhielt die Mitteilung, dass aufgrund seiner Eintragungen im Verkehrszentralregister erhebliche Zweifel an seiner luftrechtlichen (!) Zuverlässigkeit gem. § 4 LuftVG bestehen, so dass gem. § 24c LuftVZO eine medizinisch-psychologische Untersuchung beim AMC in Fürstenfeldbruck angeordnet werde. Der Pilot ist also nach der Luftsicherheit zuverlässig, nicht aber nach Luftrecht.  (mehr …)