Überlange Verfahrensdauer kann eine Verletzung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz sein

Das Verfassungsgericht hat am 11.09.2009 entschieden, dass eine überlange Verfahrensdauer (hier von 14 Jahren) eine Verletzung des Rechtes auf effektiven Rechtsschutz darstellt. Das Gerichtsverfahren in dem entschiedenen Fall war zwar außerordentlich kompliziert und es gab diverse Gründe für die lange Verfahrensdauer, das Verfassungsgericht hat aber festgestellt, dass insbesondere bei einer Weiterlesen…