Kollision mit Bäumen bedingt keinen Anscheinsbeweis auf Verstoß gegen geltende Sichtflugregeln
02.08.11 (Haftung; Schadensersatz, Luftrecht Allgemein, Luftsicherheit)
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Mai 2011 klargestellt, dass es keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt gebe, dass der Beweis des ersten Anscheins gelte, wenn ein Pilot mit seinem Luftfahrzeug gegen einen Baum geprallt ist. Im entschiedenen Fall wurde dem Bundesgerichtshof ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vorgelegt, in dem das OLG ein grob fahrlässiges Verhalten [...]