12.12.11 (Luftrecht Allgemein, Luftsicherheit)
Der Kampf um Kunstflug in Rheinland-Pfalz geht weiter: Das Bundesverkehrsministerium soll der DFS mitgeteilt haben, dass Kunstflug über Rheinhessen wegen der dichten Besiedelung grundsätzlich verboten sei. Zunächst verwundert, dass hier scheinbar eine interne Verwaltungsanweisung geltendes Recht ändern soll. Grundsätzlich gilt § 1 LuftVG (Luftverkehrsgesetz): Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist frei.
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02.03.11 (Bussgeld- / Strafverfahren, LBA, Luftfahrtbehörden, Luftrecht Allgemein)
Die umstrittene NFL-105/10 (Blog-Artikel vom 12.10.2010) ist aufgehoben worden. Sie wurde ersetzt durch die NFL 1-271/10 vom 08.12.2010. Diese lautet wörtlich: Gem. § 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450m über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige rheinland-pfälzische Luftfahrt-Behörde nimmt die rot markierten Flächen in der veröffentlichten [...]
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12.10.10 (Bussgeld- / Strafverfahren, LBA, Luftfahrtbehörden, Luftrecht Allgemein, Luftsicherheit)
§ 8 LuftVO normiert, dass Kunstflug nur oberhalb von 450m zulässig ist und nicht über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten durchgeführt werden darf. Die Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz hat jetzt Piloten mit Bußgeldverfahren überzogen, weil sie Kunstflug über dicht besiedelten Gebieten durchgeführt hätten. Die verblüfften Piloten erwiderten, dass sie den Kunstflug weit ab von Ortschaften durchgeführt [...]
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