Kunstflug in Rheinland-Pfalz doch verboten – Kunstflug in Deutschland künftig ein Problem?

Der Kampf um Kunstflug in Rheinland-Pfalz geht weiter:

Das Bundesverkehrsministerium soll der DFS mitgeteilt haben, dass Kunstflug über Rheinhessen wegen der dichten Besiedelung grundsätzlich verboten sei.

Zunächst verwundert, dass hier scheinbar eine interne Verwaltungsanweisung geltendes Recht ändern soll. Grundsätzlich gilt § 1 LuftVG (Luftverkehrsgesetz):

Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist frei. (mehr …)

Von Sina, vor

Kunstflug in Rheinland-Pfalz wieder möglich!

Die umstrittene NFL-105/10 (Blog-Artikel vom 12.10.2010) ist aufgehoben worden. Sie wurde ersetzt durch die NFL 1-271/10 vom 08.12.2010. Diese lautet wörtlich:

Gem. § 8 Abs. 2 LuftVO sind Kunstflüge unter 450m über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten verboten. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige rheinland-pfälzische Luftfahrt-Behörde nimmt die rot markierten Flächen in der veröffentlichten Karte als Grundlage dafür, in welchen Gebieten des Landes Rheinland Pfalz bei der Durchführung von Kunstflügen mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten zu rechnen ist. Die Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Weinbau, abrufbar…

Konkret gesagt ist dieses ein Rückzug auf ganzer Linie, allerdings hatte die Landesregierung nicht das Rückgrat, die NFL einfach einzuziehen. (mehr …)

Von Sina, vor

Kein Kunstflug in Rheinland-Pfalz – Landesluftfahrtbehörde möchte halb Rheinland-Pfalz für den Kunstflug sperren.

§ 8 LuftVO normiert, dass Kunstflug nur oberhalb von 450m zulässig ist und nicht über Städten und anderen dicht besiedelten Gebieten durchgeführt werden darf. Die Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz hat jetzt Piloten mit Bußgeldverfahren überzogen, weil sie Kunstflug über dicht besiedelten Gebieten durchgeführt hätten. Die verblüfften Piloten erwiderten, dass sie den Kunstflug weit ab von Ortschaften durchgeführt hätten. Unter ihnen waren weit und breit nur Felder.

Damit wäre das Bußgeldverfahren normalerweise schlank beendet gewesen. Nicht so in Rheinland-Pfalz. Die Landesluftfahrtbehörde teilte den betroffenen Piloten mit, dass man eine Karte erstellt hätte, in denen die „dicht besiedelten Gebiete“ ausgewiesen seien. Außerdem hätte man eine NFL herausgegeben (NFL I 105/10), in der niedergelegt sei, dass die in dieser Karte ausgewiesenen dicht besiedelten Gebiete für Kunstflug verboten seien.  (mehr …)