Das Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13. September 2011 festgestellt, dass das Verbot für Verkehrspiloten oder Berufspiloten, nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres tätig zu werden, rechtswidrig ist und die Piloten in ihren Rechten verletzt. Es stellt nämlich eine Altersdiskriminierung dar. Im konkreten Fall hatte der Tarifvertrag der Deutschen Weiterlesen…