Bei einem Luftsportgerät oder Ultraleicht-Flugzeug gibt es immer wieder widerstreitenden Auffassungen, wie die Flugzeit im Flugbuch einzutragen ist. Früher war es bei UL`s aber auch bei Flugzeugen immer so, dass die reine Flugzeit, also die Zeit zwischen Abheben und Aufsetzen zählte.

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011  haben Piloten von Flugzeugen die Blockzeit als Flugzeit einzutragen, also die Zeit zwischen dem Abrollen und dem Andocken eines Flugzeuges.

Insofern stellt sich die Frage, ob dies auch für UL-Piloten gilt. Die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) ist neu gefasst worden und lautet jetzt:

§ 120 LuftPersV

(1) Erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 4 hat ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch zu führen, in das alle Flüge, Fahrten oder Sprünge einzutragen sind. Dabei ist jeweils Folgendes anzugeben:
……..7.    die Gesamtdauer des Fluges (Flugzeit nach Anhang I FCL.010 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011) und die Gesamtflugzeit.
§ 1 Nr. 4 sind die Luft Sportgeräteführer, also UL-Piloten. Damit ist klar:
auch UL-Piloten haben ihre Flugzeit entsprechend dem Anhang I FCL. 010 aufzuzeichnen, der lautet:

Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt;

Zwar sind Luftsportgeräte oder UL`s  in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nicht genannt, dies ist aber auch logisch, weil die Verordnung für Luftsportgeräte nicht gilt.
Die relevante Verordnung für Luftsportgeräte ist eben die LuftPersV und dort ist klar darauf verwiesen, dass die Flugzeit nach der für Luftsportgeräte eigentlich nicht geltenden Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 aufzuzeichnen ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann und Hinners, Hamburg spezialisiert auf Luftrecht und Luftverkehrsrecht

1 Kommentar

hs · 26. November 2016 um 10:29

Die Regelung hat einen sachlichen Hintergrund.
Wenn das Flugzeug losrollt kann das mehr Aufmerksamkeit und Anforderungen erfordern als ein Reiseflug.

Daß jede Regelung von Einzelnen auch sinnwidrig gehandhabt werden könnte ist klar – 15 Minuten am Rollhalt stehen und Checkliste lesen und dann 5 Minuten Platzrunde fliegen….

Stefan Hinners

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